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Erythrozytenkonzentrat / bestrahlt DRK-Blutspendedienst – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Status des Arzneimittels: Verschreibungspflichtig Details

Stärke:
0.7 ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Erythrozytenkonzentrat / bestrahlt DRK-Blutspendedienst

Deutsches Rotes Kreuz-

Gebrauchsinfor­mation und Fach information – aufmerksam lesen!

Die Angaben dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation werden stets neuen Erkenntnissen und Erfahrungen angepasst und sollten vor Gebrauch eines jeden Präparates beachtet werden.

Erythrozytenkonzentrat / bestrahlt DRK-Blutspendedienst

  • 1. Identifizierung des Arzneimittels

    a) Bezeichnung

Erythrozyten konzentrat /bestrahlt DRK-Blutspendedienst

  • b) Stoffgruppe

Blutzubereitung, Erythrozyten zur Transfusion

2.    anwendungsgebiete

sind akute und chronische Anämien. Für die Indikation zur Erythrozytentran­sfusion lassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte für Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen. Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und, falls möglich, eine kausale Therapie eingeleitet werden. Die Entscheidung für die Transfusion von Erythrozyten oder für eine andere, gleichwertige Therapie ist abhängig vom klinischen Gesamtzustand des Patienten. Das mit mindestens 25 Gy bestrahlte Erythrozyten konzentrat ist besonders geeignet zur Anwendung bei gefährdeten Patienten, bei denen eine transfusionsas­soziierte Graft-versus-Host-Reaktion vermieden werden soll, wie:

  • – Föten (intrauterine Transfusion)

  • – Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen

  • – Patienten bei Erdacht auf schwere angeborene Immundefizienz

  • – Neugeborenen bei postpartaler Austauschtran­sfusion

  • – Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)

  • – Patienten 7–14 Tage vor autologer Stammzell entnähme

  • – Patienten bei autologer Stammzelltran­splantation

  • – Patienten mit schwerem T-Zell-Defektsyndromen (z. B.SCID)

  • – Patienten mit M.-Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)

  • – Patienten unter Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deoxysoformysin)

  • – Patienten, die ein Erythrozyten konzentrat eines Blutsverwandten erhalten

  • – Hämato-onkologische Patienten unter Therapie mit Antithymozyten­globulin (ATG) oder Alemtuzumab (anti-CD52) Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Erythrozyten konzentraten für:

  • – Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz

  • – Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation sowie Patienten bis 3Monate nach autologer Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (bei Ganzkörperbestrahl ung 6 Monate)

  • – Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion oder andauernder immunsupressiver Therapie nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen

Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Erythrozyten konzentraten bei:

  • – Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwanger­schaftswoche)

  • – Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inM. Rhabdomyosarkom und Neuroblastom

3.    informationen zur anwendunga)    gegenanzeigen

Absolut:

  • – Kontraindikationen sind nicht bekannt.

Relativ.

  • – Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltran­splantats ist die Gabe von Erythrozytenkon­zentraten des

Transplantatspen­ders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.

  • – Bekannte Überempfindlichke­iten des Empfängers gegen nicht erythrozytäre und plasmatische Blutbestandteile sind zu

beachten.

  • b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Erythrozytenkon­zentrate werden ABO-gleich und sollten Rh(D)-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 pm transfundiert werden. In zu dokumentierenden Ausnahmefällen können auch sog. „ major kompatible“ Präparate transfundiert worden. Vor der Gabe von Erythrozyten konzentraten ist eine Kreuzprobe durchzuführen. Unmittelbar vor der Transfusion ist ein ABO-Identitätstest (Bedside-Test) am Empfängerblut vorzunehmen. Bei der Verabreichung sind die Zufuhrgeschwin­digkeit und die Temperatur der Erythrozytenkon­zentrate zu beachten. Die Transfusionsges­chwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst worden. Eine Erwärmung gekühlter Erythrozytenkon­zentrate ist in der Regel nicht erforderlich, Ausnahmen sind z.B. Massivtransfusionen und das Vorliegen von Kälteagglutininen. Zur Bluterwärmung dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

Neben der Leukozyten depletion des Erythrozytenkon­zentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Anti körper zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Der tatsächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).

Eine CMV-Infektion kann z.B. bei

  • – CMV-negatiwn schwangeren Frauen und Föten

  • – Frühgeborenen

  • – Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten

  • – Organ- und Stammzelltran­splantierten zu schweren Erkrankungen führen.

  • c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können, und Hauptinkompati­bilitäten

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Gerinnsel bi Idungen dürfen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozyten ko nzentrat ist nicht zulässig.

  • d) Verwendung fürbesondere Personengruppen

Bei Rh (D)-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkon­zentraten mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Rh(D)-positiven Erythrozyten Konzentraten in Rh(D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh(D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Ater handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper vom weiterbehandelnden Arzt zu veranlassen.

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Bei Früh- und Neugeborenen sollten unter bestimmten Bedingungen (z. B. Austauschtran­sfusion, Massivtransfusion, extrakorporale Lungenunterstützun­g) kurz gelagerte Erythrozytenkon­zentrate verwendet werden.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sollte eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde eingehalten werden.

  • e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

  • 4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

    a) Dosierung

Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkon­zentrates mit einem Anstieg des Hämoglobinwertes um etwa 10 g/l (1g/dl bzw 0,62 mmol/l) bzw des Hämatokritwertes um etwa 0,03 (3 %) zu rechnen. Bei Patienten mit lmmunhämol)ße ist der Hb-Anstieg entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutverlustes ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Vblumensubstitution notwendig.

  • b) Art der Anwendung

zur i.v. Infusion

  • c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

  • d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

  • e) Überdosierung

Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwin­digkeit auftreten.

  • f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5.    nebenwirkungen

  • – Hämolytische Transfusionsre­aktionen können als hämolytische Sofortreaktionen während oder kurz nach der Transfusion von Erythrozyten konzentraten auftreten. Häufigste Ursachen sind eine ABO-Inkompatibilität sowie bereits vor der Transfusion vorhandene, hämolytisch wirksame starke (irreguläre) Alloantikörper.

  • – anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel

  • – Verzögerte hämolytische Reaktionen können nach Ablauf mehrerer Tage bis zu vier Wochen nach zunächst unauffälliger Erythrozytentra nsfu si on auftreten.

  • – Obwohl HLA-bedingte Unvorträglichkeiten stark vorringert sind, können febrile Transfusionsre­aktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.

  • – urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reaktionen

  • – posttransfusionelle Purpura

  • – Transfusionsas­soziierte akute Lungeninsuffi­zienz (TRAU)

  • – Eine transfusionsbe­dingte Hyperkaliämie kann bei Frühgeborenen, anurischen Empfängern und nach Notfall- und M as s i vtr a nsf us i onen vor komme n.

  • – Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubsti­tution auftreten.

  • – Insbesondere bei hohen Transfusionsges­chwindigkeiten und Transfusionsvo­lumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsas­soziierte zirkulatorische Überladung) kommen.

  • – Bei Patienten mit Hämoglobinopathien kann eine hyperhämolytische Transfusionsre­aktion auftreten.

  • – Insbesondere unter der Therapie mit ACE-Hemmern kann es zu einer hypotensivon Transfusionsre­aktion kommen.

  • – Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkon­zentraten kann eine transfusionsin­duzierte Hypothermie

auftreten.

  • – Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.

  • – Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskran­kheiten durch Übertragung von Erregern-auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (ADS). Eine Übertragung von Parasiten wie z. B. Malariaerregern ist grundsätzlich möglich.

  • – Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später ander Varianten Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (sogenannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei dervCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindernerworben werden kann.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

  • – Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist won großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige won Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51–59, 63225 Langen, Telefon +49 6103–77 3116, Telefax: +49 6103–77 1268, Website: bzw. , E-Mail: anzuzeigen.

  • – Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

  • 6. Pharmakolo­gische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile won Erythrozyten konzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Als Folge der Lagerung kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu funktionellen Veränderungen, wie der Abnahme des ATP- und 2,3 DPG-Gehalts sowie der Freisetzung won Inhaltstoffen, wie z.B. Kalium, LDH und Hb. Nach Transfusion tritt im Organismus des Empfängers eine weitgehende Rekonstitution der Erythrozytenfun­ktion ein. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 x IC^Leukozyt en pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) und durch die Bestrahlung mit mindestens 25 Gy die Übertragung mitosefähiger immunkompetenter Lymphozyten stark vermindert, somit die Gefahr einer transfusionsas­sozierten Graft-wsrsus-Host-Reaktion vermieden.

Erythrozytenkon­zentrate enthalten weder körpereigene Stoffe in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe, mit Ausnahme won Mannitol. Mannitol weist in der niedrigen Konzentration als Zusatz der Additivlösung im Erythrozytenkon­zentrat keine relevanten Eigenwirkungen auf. Es ist auch für Sonderfälle der Erythrozytentran­sfusion wie Massivtransfu­sionen, bei Föten, Früh- und Neugeborenen sowie bei anurischen Patienten unbedenklich in der worliegenden Konzentration. Es liegen keine Berichte über Mannitol-assoziierte unerwünschte Reaktionen bei der Erythrozytentran­sfusion wor.

  • 7. Weitere Hinweise

    a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

  • – Das „Erythrozyten­konzentrat/bes­trahlt DRK-Blutspendedienst“ ist bei sachgerechter Lagerung zwischen 2 und 6°C bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Datum haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Erythrozyten konzentrat nicht mehr verwendet werden.

  • – Während des Transports darf die Kühlkette nur kurz unterbrochen werden.

  • – Erwärmte Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht erneut gelagert werden.

  • – Ein durch das Transfusionsbesteck geöffnetes Präparat muss unwsrzüglich, spätestens jedoch innerhalb won 6 Stunden transfundiert werden.

  • b) Optische Prüfung

Unmittelbar wor der Transfusion muss jedes Erythrozytenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Erythrozytenkon­zentrate dürfen nicht wsrwendet werden.

  • c) Zusammensetzung des Fertigarzneimit­tels

Wirkstoffe (nach Art und Menge):

Human-Erythrozyten aus einer einzelnen Vollblutspende

Hämatokrit 0,5 bis 0,7 l/l

Sonstige Bestandteile:

0,29–0,4 (ml/ml) Additivlösung PAGGS-M: Natriumchlorid, Mannitol, Glucose-Monohylrat, Adenin, Guanosin, Natriumdihydro­genphosphat-Dihydrat, Natriummonohy­drogenphosphat-Dihydrat. Aqua ad iniectabilia 0,009–0,08 (ml/ml) Plasma

0,001–0,02 (ml/ml) CPD-Stabilisatorlösung (Ph.Eur.): Natriumcitrat-Dihydrat, Citronensäure-Monohydrat oder Citronensäure wasserfrei, Glucose-Monohydrat oder Glucose wasserfrei, Natriumdihydro­genphosphat-Dihydrat, Aqua ad iniectabilia Leukozyten: < 1 × 106/ Einheit

  • d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

225 bis 385 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

105 bis 185 ml bei Zweifachporti­onierung

75 bis 125 ml bei Dreifachporti­onierung

40 bis 100 ml bei Vierfachporti­onierung

  • e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung

Fakten zu Erythrozytenkonzentrat / bestrahlt DRK-Blutspendedienst

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Erythrozyten 0.7 ml/ml
Darreichungsform Schüttellösung
Art der Anwendung Infusion intravenös
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen 100 ml, 125 ml, 185 ml, 385 ml
Haltbarkeit 14 Tage (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei +2°C bis +6°C
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX01 Erythrozyten
Zulassung PEI.H.00944.01.1, seit 27.04.2000, verlängert 18.11.2008; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH, 68167 Mannheim
Hersteller (Freigabe) DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH Institut für Transfusionsmedizin Plauen, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH Institut für Transfusionsmedizin Cottbus, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH Institut für Transfusionsmedizin Dresden, Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin Tübingen gGmbH, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH Institut für Transfusionsmedizin Lütjensee, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH Institut für Transfusionsmedizin Berlin, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH Betriebsstätte Schleswig, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH Institut für Transfusionsmedizin Chemnitz
Risikoverfahren
15 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Zelluläre Blutprodukte zur Transfusion: Febrile nicht-haemolytische Transfusionsreaktionen, Übertragung zellständiger Viren und Erreger, Immunsuppression und vCJD
  • vCJK-HAM aus Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma humanen Ursprungs:Ausschluss von Spenden, die nach d.1.11.01 gewonnen werden und deren Spender sich vom 1.1.80 bis 31.12.96 >6 Mon. i. UK u. Nordirland aufgehalten haben: vCJK
  • NAT-Testung zur Verminderung des Risikos von HIV-Infektionen bei zellulären Blutprodukten und GFP.: HIV-Infektiosität bei negativen serologischen Tests.
  • SARS: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Endemiegebieten.: SARS-Infektion
  • West-Nil-Virus: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Nordamerika und Mexiko im Aufenthaltszeitraum zwischen 01.06. und 30.11. jeden Jahres.: Mögliche Infektiosität der Spender
  • vCJD-ATe Spenderausschluss: Mögliche vCJD-Übertragung über Transfusionsempfänger bzw. Übertragung aus Blutprodukten während chirurgischer Eingriffe, die in UK und Nordirland durchgeführt wurden.
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten-, die nach dem 30.09.2006 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die auf aHBc negativ getestet wurden.: anti-HBc
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten- . Spenderrückstellung von Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Chikungunya-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Chikungunya-Fieber (Arbo-Viren)
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Rückstellung von Blutspendern, die sich in den letzten vier Wochen in einem Zika-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma, die keinem Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in den letzten vier Wochen vor der Blut- oder Plasmaspende in einem Risiko-Endemiegebiet für Zika-Viren aufgehalten haben.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen
  • Anordnung zur Etablierung eines neuen Sicherheitsstandards von Blutkomponenten durch Festlegung akualisierter Nachweisgrenzen für das HIV- und HCV-NAT Spender-Screening: Für die Herstellung von quarantäne-gelagerten gefrorenen Frischplasmen, lyophilisierten Plasmen und kryokonservierten Erythrozytenkonzentraten wird die Verpflichtung zur Quarantänelagerung einschließlich quarantäne-beendender Spendertestung geändert. (abgeschlossen 05.04.2023)
Frühere Namen Human-Erythrozytenkonzentrat - leukozytendepletiert und bestrahlt (SN) A Rh pos. (ab 03.04.2000), Human-Erythrozytenkonzentrat - leukozytendepletiert und bestrahlt (SN) (ab 15.07.2003), Erythrozytenkonzentrat PAGGS-M bestrahlt Ost (ab 18.02.2008)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2601464), Datensatz vom 21.05.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.