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Erythrozytenkonzentrat, gefiltert-ALB Additivlösung PAGGS-M – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Die Fachinformation richtet sich an Ärzte und Apotheker. Verständliche Hinweise für Patienten enthält der Beipackzettel: Andere Arzneimittel, Schwangerschaft und Stillzeit.

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
Stärke:
.7 ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Fachinformation - Erythrozytenkonzentrat, gefiltert - ALB Additivlösung PAGGS-M

1. Identifizierung des Arzneimittels

  1. a) Bezeichnung

Erythrozytenkonzentrat, gefiltert-ALB Additivlösung PAGGS-M

  1. b) Stoffgruppe

zelluläre Blutzubereitung

2. Anwendungsgebiete

sind akute und chronische Anämien. Für die Indikation zur Erythro-zytentransfusion lassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte für Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen. Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und, falls möglich, eine kausale Therapie eingeleitet werden. Die Entscheidung für die Transfusion von Erythrozyten oder für eine andere, gleichwertige Therapie ist abhängig vom klinischen Gesamtzustand des Patienten.

3. Informationen zur Anwendung

  1. a) Gegenanzeigen

Absolut:

  • Kontraindikationen sind nicht bekannt.

Relativ:

  • Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantats

    ist die Gabe von Erythrozytenkonzentraten des Transplan-tatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplan-tation unbedingt zu vermeiden.

  • Bekannte Überempfindlichkeiten des Empfängers gegen

    nicht erythrozytäre und plasmatische Blutbestandteile sind zu beachten.

  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Erythrozytenkonzentrate werden AB0-gleich und sollten Rh(D)-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Poren-größe 170 bis 230 µm transfundiert werden. In zu dokumentierenden Ausnahmefällen können auch sog. „majorkompatible“ Präparate transfundiert werden. Vor der Gabe von Erythrozytenkonzentraten ist eine Kreuzprobe durchzuführen.

Unmittelbar vor der Transfusion ist ein AB0-Identitätstest (Bedside-Test) am Empfängerblut vorzunehmen.

Bei der Verabreichung sind die Zufuhrgeschwindigkeit und die Temperatur der Erythrozytenkonzentrate zu beachten. Die Transfu-sionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Eine Erwärmung gekühlter Erythrozytenkonzent-rate ist in der Regel nicht erforderlich, Ausnahmen sind z.B. Massiv-transfusionen und das Vorliegen von Kälteagglutininen. Zur Bluter-wärmung dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen besonders gefährdeten Patienten ausschließlich bestrahlte Erythrozytenkonzent-rate transfundiert werden (s. die aktuellen Querschnitts-Leitlinien). Die zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper, um eine CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen zu vermeiden (s.u.), führt u. U. nicht zu einem Sicherheitsgewinn und wird daher für Leukozytendepletierte Erythrozytenkonzentrate nicht empfohlen (s. Querschnitts-Leitlinien).

Eine CMV-Infektion kann bei

  • Föten
  • Frühgeborenen
  • Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immun-

    defekten

  • Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates zu schweren Erkrankungen führen.
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen keine kalziumhal-tigen Lösungen gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozyten-konzentrat ist nicht zulässig.

  1. d) Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D)-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozyten-konzentraten mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu ver-meiden. Die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkonzent-

raten in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen. Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Bei Früh- und Neugeborenen sollten unter bestimmten Bedingungen (z. B. Austauschtransfusion, Massivtransfusion, extrakorporale Lungenunterstützung) kurz gelagerte Erythrozytenkonzentrate ver-wendet werden.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

  1. e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

  1. a) Dosierung

Die Gabe eines einzelnen Erythrozytenkonzentrates bei Erwachse-nen ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt. Bei einem normalgewich-tigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkonzentrates mit einem Anstieg des Hämoglobinwertes um etwa 10 g/l (1g/dl bzw. 0,62 mmol/l) bzw. des Hämatokritwertes um etwa 0,03 (3 %) zu rechnen. Bei Patienten mit Immunhämolyse ist der Hb-Anstieg entsprechend dem Schwere-grad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutver-lustes ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Volumensubstitution notwendig.

  1. b) Art der Anwendung

zur i.v. Infusion

  1. c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

  1. d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

  1. e) Überdosierung

Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sach-gerechter Dosierung und Infusionsgeschwindigkeit auftreten.

  1. f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5. Nebenwirkungen

  • Hämolytische Transfusionsreaktionen können als hämolyti-sche Sofortreaktionen während oder kurz nach der Transfu-sion von Erythrozytenkonzentraten auftreten. Häufigste Ur-sachen sind eine AB0-Inkompatibilität sowie bereits vor der Transfusion vorhandene, hämolytisch wirksame starke (irre-guläre) Alloantikörper.
  • anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angebore-nem IgA-Mangel
  • Verzögerte hämolytische Reaktionen können nach Ablauf mehrerer Tage bis zu zwei Wochen nach zunächst unauffäl-liger Erythrozytentransfusion auftreten.
  • Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusionsreaktionen in unmittelba-rem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftre-ten.
  • urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reak-tionen
  • posttransfusionelle Purpura
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und

    Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulato-rische Überladung) kommen

  • Eine transfusionsbedingte Hyperkaliämie kann bei Frühge-borenen, anurischen Empfängern und nach Notfall- und Massivtransfusionen vorkommen.

Gebrauchsinformation und Fachinformation Erythrozytenkonzentrat in Additivlösung aus Vollblutentnahme

  • Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubstitution

    auftreten.

  • Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkon-

    zentraten kann eine transfusionsinduzierte Hypothermie auftre-ten.

  • Graft-versus-Host-Reaktion bei immunsupprimierten Patien-

    ten nach Übertragung proliferationsfähiger Lymphozyten

  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit

    letzter Sicherheit ausschließen.

  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten

    Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bislang unbekannter Na-tur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).

  • Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

    wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutz-feldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erre-ger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungs-mitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

6. Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Erythrozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Als Folge der Lagerung kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu funktionellen Veränderungen, wie der Abnahme des ATP- und 2,3 DPG-Gehalts sowie der Freisetzung von Inhaltstoffen, wie z.B. Kalium, LDH und Hb. Nach Transfusion tritt im Organismus des Empfängers eine weitgehende Rekonstitution der Erythrozytenfunktion ein. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 x 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert.

Erythrozytenkonzentrate enthalten als körperfremden Stoff nur Mannitol in einer Konzentration, in der keine relevanten Eigenwir-kungen auftreten.

7. Weitere Hinweise

  1. a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
  2. −

    Das „Erythrozytenkonzentrat, gefiltert-ALB Additivlösung

    PAGGS-M“ ist bei sachgerechter Lagerung zwischen 2 und 6°C 49 Tage bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Datum haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Erythrozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.

  3. −

    Während des Transports darf die Kühlkette nur kurz unterbro-

    chen werden.

  4. −

    Erwärmte Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht erneut gelagert

    werden.

  5. −

    Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss

    unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden trans-fundiert werden.

  6. b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Erythrozytenkonzentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht verwendet werden.

  1. c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

Wirkstoffe (nach Art und Menge):

Human-Erythrozyten aus einer einzelnen Vollblutspende Hämatokrit 0,50 – 0,70 L/L

Sonstige Bestandteile:

0,007 – 0,024 ml/ml CPD-Stabilisatorlösung (Ph. Eur.) 0,270 – 0,380 ml/ml PAGGS-M--Additivlösung

0,023 – 0,096 ml/ml Plasma

Zusammensetzung der PAGGS-M-Additivlösung:

4,21 g NaCl

0,246 g Adenin-Hydrochlorid

9,4 g Glukose-Monohydrat

10,0 g Mannitol

0,408 g Guanosin

1,11 g Natriumdihydrogenphosphat x H2O 2,88 g Dinatriumhydrogenphosphat x 12 H2O ad 1 L Aqua ad iniectabilia

< 1 x 106 Leukozyten / Standardpackung

< 10 x 109 Thrombozyten / Standardpackung

  1. d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

290-390 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

  1. e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung

Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH

Süntelstraße 11 A, 22457 Hamburg

  1. f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH

Institut für Transfusionsmedizin

Sellhopsweg 18-22

, 22459 Hamburg

  1. g) Zulassungsnummer

10647a/95

  1. h) Datum der Verlängerung der Zulassung

16.07.2001

  1. i) Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8. Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektions-erregern:

Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Erythrozytenkonzentrat, gefiltert-ALB Additivlösung PAGGS-M“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak, HBV-Genom), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). „Erythrozytenkonzentrat, gefiltert-ALB Additivlösung PAGGS-M“ aus Spenden mit wiederholt reakti-vem Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist negativ getestet auf HBV-Genom und enthält mindestens 100 IU/l an schützenden Anti-HBs-Antikörpern. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendeple-tion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocoliti-ca) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssicherung:

Für die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikati-onsstellung, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung abhängig von Hämoglobinwert und dem klinischen Allgemeinzu-stand des Patienten bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vor-sorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion, die Überwachung der Anwendung und Anweisun-gen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergrei-fender Prophylaxe.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung: Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Die jeweils aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämo-therapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berück-sichtigen.

9. Datum der letzten Überarbeitung

27.01.2010

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: 10647a/95 · ENR 2600354

Stand der Information laut Text: 27.01.2010

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Erythrozytenkonzentrat, gefiltert - ALB Additivlösung PAGGS-M

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Erythrozyten .7 ml/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen 390 ml
Haltbarkeit 49 Tage (ungeöffnete Packung)
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX01 Erythrozyten
Zulassung 10647a/95, seit 16.07.1996, verlängert 19.07.2001; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH, 22457 Hamburg
Hersteller (Freigabe) Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH Abteilung für Transfusionsmedizin
Risikoverfahren
14 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • HAM , die humanes Blut, Plasma oder Bestandteile davon enthalten (als Wirk- oder Hilfsstoff) oder bei deren Herstellung damit in Kontakt gekommen sind und deren Ausgangsstoffe in Ländern gewonnen wurden,in denen mehrere Fälle v. nvCJD auftraten: neue Variante der Kreutzfeld-Jakob-Krankheit (nvCJD)
  • Zelluläre Blutprodukte zur Transfusion: Febrile nicht-haemolytische Transfusionsreaktionen, Übertragung zellständiger Viren und Erreger, Immunsuppression und vCJD
  • vCJK-HAM aus Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma humanen Ursprungs:Ausschluss von Spenden, die nach d.1.11.01 gewonnen werden und deren Spender sich vom 1.1.80 bis 31.12.96 >6 Mon. i. UK u. Nordirland aufgehalten haben: vCJK
  • NAT-Testung zur Verminderung des Risikos von HIV-Infektionen bei zellulären Blutprodukten und GFP.: HIV-Infektiosität bei negativen serologischen Tests.
  • SARS: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Endemiegebieten.: SARS-Infektion
  • West-Nil-Virus: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Nordamerika und Mexiko im Aufenthaltszeitraum zwischen 01.06. und 30.11. jeden Jahres.: Mögliche Infektiosität der Spender
  • Verbot der Verwendung des HPS COBAS TaqMan HCV Test bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma.: bestimmte Hepatitis C Genome werden möglicherweise nicht erkannt.
  • vCJD-ATe Spenderausschluss: Mögliche vCJD-Übertragung über Transfusionsempfänger bzw. Übertragung aus Blutprodukten während chirurgischer Eingriffe, die in UK und Nordirland durchgeführt wurden.
  • Auswertung von Testergebnissen der NAT Testsysteme COBAS Ampliprep/COBAS TaqMan für HCV und HIV: QS-Depressionen des Quantifizierungsstandards können zu falsch negativen Testergebnissen führen.
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten-, die nach dem 30.09.2006 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die auf aHBc negativ getestet wurden.: anti-HBc
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten- . Spenderrückstellung von Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Chikungunya-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Chikungunya-Fieber (Arbo-Viren)
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Anordnung zur Etablierung eines neuen Sicherheitsstandards von Blutkomponenten durch Festlegung akualisierter Nachweisgrenzen für das HIV- und HCV-NAT Spender-Screening: Für die Herstellung von quarantäne-gelagerten gefrorenen Frischplasmen, lyophilisierten Plasmen und kryokonservierten Erythrozytenkonzentraten wird die Verpflichtung zur Quarantänelagerung einschließlich quarantäne-beendender Spendertestung geändert. (abgeschlossen 05.04.2023)
Frühere Namen Erythrozytenkonzentrat, gefiltert - ALB, Additivlösung SAG-M A Rh pos. (ab 08.07.1996), Erythrozytenkonzentrat, gefiltert - ALB, Additivlösung PAGGS-M A Rh pos. (ab 24.10.2000)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2600354), Datensatz vom 27.06.2025. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.