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Erythrozytenkonzentrat/ tiefgefroren DRK-Blutspendedienst – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Status des Arzneimittels: Verschreibungspflichtig Details

Stärke:
0.55 ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Erythrozytenkonzentrat/ tiefgefroren DRK-Blutspendedienst

Deutsches Rotes Kreuz-

Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation -aufmerksam lesen!

Die Angaben dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation werden stets neuen Erkenntnissen und Erfahrungen angepasst und sollten vor Gebrauch eines jeden Präparates beachtetwerden.

Erythrozyten konzentrat / tiefgefroren DRK-Blutspendedienst

  • 1. Identifizierung des Arzneimittels

  • a) Bezeichnung

Erythrozytenkon­zentrat/ tiefgefroren DRK-Blutspendedienst

  • b) Stoffgruppe

zelluläre Blutzubereitung

2.    anwendungsgebiete

sind akute und chronische Anämien insbesondere bei Patienten mit seltenen, komplexen Blutgruppen-konstellaticnen. Für die Indikation zur Erythrozytentran­sfusionlassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte fir Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen. Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und, falls möglich, ehe kausale Therapie eingeleitet werden. Die Entscheidung für die Transfusion von Erythrozyten oder für eine andere, gleichwertige Therapie ist abhängig vom klinischen Gesamtzustand des Patienten.

  • 3. Informatio­nenzur Anwendung

a)    gegenanzeigen

Absolut:

Kontraindikati­onensind nicht bekannt.

Relativ:

Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltran­splantats ist die Gabe von Erythrozytenkon­zentraten des Transplantatspen­ders und seiner Blutsverwandten vorder Trans plantation unbedingt zu vermeiden.

Bekannte Überempfindlichke­iten des Empfängers gegen nichteiythrozytäre und plasmatische Blutbestandteie sind zu beachten.

  • b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Erythrozytenkon­zentrate werden ABO-gleich und sollten Rh(D)-kompatibel über ein Transfusionsgerätmit­Standardfiter der Porengröße 170 bis 230 pm transfundiert werden. Inzu dokumentierenden Ausnahmefällen können auch AB0-ungleiche, sog. „maiorkompatible“ Präparate transfuidiertwer­den. Vor der Gabe von Erythrozytenkon­zentiaten ist ehe Kreuzprobe durchzuführen. Unmittelbar vor der Transfusion ist ein ABO-ldentitätstes­t(Bedside-Test) am Empfängeiblut vorzu nehmen.

Bei der Verabreichung sind de Zufuhrgeschwin­digkeit und die Temperatur der Eiythrozytenkon­zentrate zu beachten. Die Transfusionsges­chwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Eine Erwärmung gekühlter Erythrozytenkon­zentrate ist in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmeregelungen einschließlich der erforderlichen Maßnahmen, wie z.B. für Massivtransfusionen und das Vorliegen von Kälteagglutininen, shd von den Transfusionsve­rantwortlichen in einem Qualitätssiche­rungssystem festzulegen. Zur Bluterwärmung dürfen nurfür desen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

Studien haben gezeigt, dass das Risiko der Übertragung einer CMV-Infektion durch zwei Maßnahmen reduziert weiden kann:

Transfusion von leukozytendeple­tierten Blutprodukten,

Transfusion von Blutprodukten ausCMV-seronegativ getesteten Blutspenden.

Die Frage, ob die Verwendung CMV-seronegativ getesteter Blutspenden das verbleibende Risiko für die Empfänger leukozy tendepletierter Blutprodikte weiter reduzieren kennte, kam derzeit nicht abschließend beantwortetwerden.

Eine CMV-Infektionkann z.B. bei

CMV-negativen schwangeren Frauen und Föten

Frühgeborenen

Patienten mit schweren angeborenen Immundefekten

CMV-negativen HIV-infizierten Patienten

Empfängern einesallogenen­Stammzellpiäpa­rates

zu schweren Erkrankungen führen.

Die Verwendung CMV-seronegativ getesteter Blutspenden für die Gewinnung von leukozytendeple­tierten Blutkomponenten zur Vermeidung einer CMV-Infektion wird derzeit in den Querschnitts-Leitlinien nicht empfohlen.

  • c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen kennen und Hauptinkompati­bilitäten

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefährder Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozytenkon­zentrat ist nicht zulässig.

  • d) Verwendung f ür besondere Personengruppen

Bei Rh (Dt-negativen Kindern und Frauen im qebärfähiqen Alter ist die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkon­zentraten mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkon­zentraten sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stetseine serologsche Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Neugeborenen (Transfusionen und Austauschtran­sfusionen) und Föten (intrauterine Transfusionen) bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Stark immunsupprimierten Patienten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten sole eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

  • e) Warnhinweise sind nicht angeordnet.

  • 4. Hinweise zurordnungsgemäßen Anwendung

    a) Dosierung

Die Gabe eines einzelnen Erythrozytenkon­zentrates bei Erwachsenen ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt. Bei ehern normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozyten-umsatz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkon­zentrates mit einem Anstieg des Hämoglobinwertes um etwa 8g/l (0,8^dl) bzw. des Hämatokritwertes im etwa 0,024 l/l (2,4 %) zu rechnen. Bei Patienten mit Immunhämolyse ist der Hämoglobin-Anstieg entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutverlustes ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Volumensubstitution notwendig.

  • b) Art der Anwendung

zur i.v. Infusion

  • c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

  • d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

  • e) Überdosierung

Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwin­dk^ceit auftreten.

  • f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regelnder Notfalltherapie einzu leiten.

5.    nebenwirkungen

Hämolytische Transfusionsre­aktionen können als hämolytische Sofortreaktionen während oder kurz nach der Transfusion von Erythrozytenkon­zentraten auftreten. Häufigste Ursachen sind eine ABO-Inkompatibilität sowie bereits v or der Transfusion vorhandene, hämolytisch wirksame starke (irreguläre) Alloantikörper.

Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusionsre­aktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.

  • – Verzögerte hämolytische Reaktionen kennen nach Ablauf mehrerer Tage bis zu zwei Wochen nach zunächst unauffälliger Eiythrozytentran­sfusion auftreten.

Urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reaktionen

Posttransfusioneile Purpura

Eine transfusionsbe­dingte Hyperkaliämie kann u.a. bei Frühgeborenen, anurischen Empfängern und nach Notfall- und Massivtransfusbnen vonErythrozyten­konzentraten vorkommen.

Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubsti­tution auftreten.

Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkon­zentraten kann eine transfusionsin­duzierte Hypothermie auftreten.

Insbesondere bei hohen Transfusionsges­chwindigkeiten und Transfusionsvo­lumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs kommen (Hypervolämie, transfusionsas­soziierte zirkulatorische Überladung).

Transfusionsas­soziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)

  • – Anaphylaktische Reaktionenbei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel

Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheitausschli­eßen.

Bei Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Erregern -auch bislang unbekannter Natir – nicht völlig auszuschießen Dies giltz.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).

Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der Varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (sogenannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der VCJK handelt es sich um eine in Deutschland nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

Meldung v on N ebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind auf gefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auchfürNebenwir­kingen, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestelt werden.

  • 6. Pharmakolo­gische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Eiythrozytenkon­zentiaten sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Aufnahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Als Folge der Lagerung, des Tieffrier- und Auftauprozesses kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu f unktionelen Verändermgen.wie der Abnahme des ATP- und 2,3 DPG-Gehalts sowie der Freisetzung von Inhaltstoffen, wie z.B. Kalium, LDH und Hämoglobin. Nach Transfusion tritt im Organismus des Empfängers eine weitgehende Rekonstitution der Erythrozytenfun­ktion ein. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 × 106 Leukozyten pro Standardpackung sowie den Tieffrier- und Auftauprozesses mit anschließenden Waschschritten wird das Risiko eher Immunisierung gegen humane leukozytäreAllo­antigene (HLA) stark vermhdert.

Das Erythrozytenkon­zentrat / tiefgefroren enthält weder körpereigene Staffe in unphysiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe, mir Ausnahme von Mannitol. Mannitol weist in der niedrigen Konzentration als Zusatz der Additiv lösung im Eiythrozytenkon­zentrat/ tiefgefroren keine relevanten Eigenwirkungen auf.

  • 7. Weitere Hinweise

  • a) Angaben zur Auf bewahrung und Haltbarkeit

Nach Auf tauen und Rekondtionierung im DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen, Institut Ulm, muss das Erythrczytenkon­zentrat / tiefgefroien DRK-Blutspende-dienst unverzüglich, jedoch spätestens 24 Stunden nach Auf tauentransfundert werden, Lagerung bei 2 bis 6°C.

Ein Qualitätssiche­rungssystem beim Anwendermusssicher­stellen, dass während des Transports die Kühlkette von 1 bis 10°C nicht unterbrochen wird.

Das Präparat wird im DRK-Blutspendedienst aufgetaut, gewaschen und resuspendiert.

Das aufgetaute Erythrozytenkon­zentrat / tiefgefroren DRK-Blutspendedienst darf nicht erneut für Transf usionszwecke eingefroren werden.

Ein durch das Transf usionsbesteck geöffnetes Präparat muss unverzüglich verbraucht werden.

  • b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Eiythrozytenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Insbesondere ist eine visuelle Kontrolle auf sichtbare Hämolysezeichen erforderlich. Auffällige Erythrozytenkon­zentiate dürfen nicht verwendet werden.

  • c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

Fakten zu Erythrozytenkonzentrat/ tiefgefroren DRK-Blutspendedienst

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Erythrozyten 0.55 ml/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen 250 ml
Haltbarkeit 5 Jahre (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei -140°C in der Gasphase über Flüssigstickstoff
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX01 Erythrozyten
Zulassung PEI.H.03115.01.1, seit 13.10.2005; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH, 68167 Mannheim
Hersteller (Freigabe) DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gGmbH Institut Ulm
Risikoverfahren
19 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Blut- und Blutbestandteilkonserven: HIV-2-Übertragungsrisiko (abgeschlossen 01.10.1990)
  • Blut-/Plasmaprodukte in HAM: Hepatitis-C-Infektion (abgeschlossen 30.10.1993)
  • Verminderung des Risikos von HBV-, HCV- und HIV-Infektionen: Infektiosität auch bei negativem serologischen Test
  • HAM , die humanes Blut, Plasma oder Bestandteile davon enthalten (als Wirk- oder Hilfsstoff) oder bei deren Herstellung damit in Kontakt gekommen sind und deren Ausgangsstoffe in Ländern gewonnen wurden,in denen mehrere Fälle v. nvCJD auftraten: neue Variante der Kreutzfeld-Jakob-Krankheit (nvCJD)
  • Zelluläre Blutprodukte zur Transfusion: Febrile nicht-haemolytische Transfusionsreaktionen, Übertragung zellständiger Viren und Erreger, Immunsuppression und vCJD
  • vCJK-HAM aus Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma humanen Ursprungs:Ausschluss von Spenden, die nach d.1.11.01 gewonnen werden und deren Spender sich vom 1.1.80 bis 31.12.96 >6 Mon. i. UK u. Nordirland aufgehalten haben: vCJK
  • NAT-Testung zur Verminderung des Risikos von HIV-Infektionen bei zellulären Blutprodukten und GFP.: HIV-Infektiosität bei negativen serologischen Tests.
  • SARS: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Endemiegebieten.: SARS-Infektion
  • West-Nil-Virus: Spenderrückstellung (4 Wochen) nach Einreise aus Nordamerika und Mexiko im Aufenthaltszeitraum zwischen 01.06. und 30.11. jeden Jahres.: Mögliche Infektiosität der Spender
  • vCJD-ATe Spenderausschluss: Mögliche vCJD-Übertragung über Transfusionsempfänger bzw. Übertragung aus Blutprodukten während chirurgischer Eingriffe, die in UK und Nordirland durchgeführt wurden.
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten-, die nach dem 30.09.2006 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die auf aHBc negativ getestet wurden.: anti-HBc
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten- . Spenderrückstellung von Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Chikungunya-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Chikungunya-Fieber (Arbo-Viren)
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Rückstellung von Blutspendern, die sich in den letzten vier Wochen in einem Zika-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma, die keinem Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in den letzten vier Wochen vor der Blut- oder Plasmaspende in einem Risiko-Endemiegebiet für Zika-Viren aufgehalten haben.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen
  • Anordnung zur Etablierung eines neuen Sicherheitsstandards von Blutkomponenten durch Festlegung akualisierter Nachweisgrenzen für das HIV- und HCV-NAT Spender-Screening: Für die Herstellung von quarantäne-gelagerten gefrorenen Frischplasmen, lyophilisierten Plasmen und kryokonservierten Erythrozytenkonzentraten wird die Verpflichtung zur Quarantänelagerung einschließlich quarantäne-beendender Spendertestung geändert. (abgeschlossen 05.04.2023)
Frühere Namen Tiefgefrorene Erythrozyten (ab 01.01.1978), Tiefgefrorene Erythrozyten-BaWü (ab 07.12.1989), Erythrozytenkonzentrat tiefgefroren DRK-Blutspendedienst (ab 29.01.2004), Erythrozytenkonzentrat / tiefgefroren DRK-Blutspendedienst (ab 07.10.2005), Erythrozytenkonzentrat SAG-M DRK-Blutspendedienst (ab 11.08.2017)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 0987124), Datensatz vom 02.04.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.