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Gefrorenes Human-Frischplasma CPD BSD/BRK Infusionslösung – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Status des Arzneimittels: Verschreibungspflichtig Details

Stärke:
0.83 ml/ml
ATC-Gruppe:

Fachinformation - Gefrorenes Human-Frischplasma CPD BSD/BRK Infusionslösung

Gefrorenes Human-Frischplasma CPD BSD/BRK

1. Identifizierung des Arzneimittels

a) Bezeichnung

Gefrorenes Human-Frischplasma CPD BSD/BRK

b) Stoffgruppe

Blutzubereitung, Plasma zur Transfusion

2.    anwendungsgebiete

– Verdünnungs- und/oder Verlustkoagulo­pathien bei schwerem akuten Blutverlust

– Notfallsubstitution einer klinisch relevanten Blutungsneigung oder einer manifesten Blutung bei komplexen Störungen des Hämostasesystems, besonders bei schwerem Leberparenchym­schaden oder im Rahmen einer disseminierten intravasalen Gerinnung (DIC). In jedem Fall hat die Behandlung der ursächlichen Krankheit Priorität. Da eine DIC immer eine Komplikation einer schweren Grunderkrankung (z.B. Sepsis, Schock, Polytrauma) darstellt, sollte GFP nicht ohne Behandlung der zugrundeliegenden Pathomechanismen verabreicht werden.

– Substitution bei Faktor V – und Faktor XI – Mangel

– Thrombotisch-thrombozytopenische Purpura

– Austauschtran­sfusion

Eine Gabe von GFP ist nicht angezeigt als Volumen-, Eiweiß- und Albuminersatz, zur Immunglobulin­substitution, zur parenteralen Ernährung und zur Antagonisierung oraler Antikoagulanzien.

3. Informationen zur Anwendung

a)    gegenanzeigen

Absolut:

– Plasmaeiweiß-Unverträglichkeit

Relativ:

– Kardiale Dekompensation, Hypervolämie, Hyperhydratation, Lungenödem

– nachgewiesener IgA-Mangel

b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Plasma wird AB0-gleich über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm transfundiert. In Ausnahmefällen können auch AB0-kompatible Plasmen (s. Querschnitts-Leitlinien) transfundiert werden. Es sollte in der Regel schnell infundiert werden, dem Zustand des Patienten entsprechend ist der Kreislauf zu kontrollieren. Werden mehr als 50 ml/min beim Erwachsenen appliziert, ist eine zusätzliche Gabe von Kalzium erforderlich.

Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsges­chwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden. Eine Erwärmung des therapeutischen Plasmas auf maximal 42 °C mit dafür zugelassenen Geräten ist notwendig bei Massivtransfusion, Patienten mit Unterkühlung vor Transfusion, Käl-teagglutininkran­kheit, hochtitrigen Kälteantikörpern, Vasospas-mus auf Kältereiz oder bei Früh- und Neugeborenen, Kindern.

c)    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompatibilitäten

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der möglichen Aktivierung der Gerinnungsfaktoren dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem appliziert werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Plasma ist nicht zulässig.

d) Verwendung für besondere Personengruppen

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Plasma sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

a) Dosierung

Die Dosierung richtet sich nach dem klinischen Bild und dem Ergebnis von Blutgerinnungsun­tersuchungen. Zur Orientierung hinsichtlich der initialen Dosis gilt die Faustregel: 1 ml Plasma/kg Körpergewicht erhöht den Faktorengehalt um bis zu 1 %. Um eine hämostyptische Wirkung zu erreichen, sind beim Erwachsenen initial mindestens 3 bis 4 Einheiten Plasma erforderlich.

b) Art der Anwendung

zur i. v. Infusion nach Auftauen

c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

e)    überdosierung

Bei hoher Dosis besteht die Gefahr einer Kreislaufüber­belastung.

f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten. Bei Hypervolämie kann eine Volumenreduktion angezeigt sein.

5.    nebenwirkungen

7. Weitere Hinweise

a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

– Gefrorenes Frischplasma „Gefrorenes Human-Frischplasma CPD BSD/BRK“ ist 36 Monate bei unter -27°C bis –43°C bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum haltbar. (Kühlkette beachten).

– Plasma darf nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.

– Gefrorenes Plasma muss unmittelbar vor der Infusion mit dafür zugelassenen Geräten aufgetaut werden. Alle Proteinnieder­schläge (Kryoproteine) müssen gelöst sein, deshalb ist während des Auftauvorgangs auf gute Durchmischung des Beutelinhaltes zu achten, Schütteln ist zu vermeiden.

– Zum Auftauen der Plasmen dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

– Das Risiko der bakteriellen Kontamination des GFP beim Auftauen muss vermieden werden. Der tiefgefrorene Beutel ist zerbrechlich.

– Ein durch das Transfusionsbesteck geöffneter Plasmabeutel muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden, transfundiert werden.

– Aufgetautes Plasma darf nicht wieder für Transfusionszwecke eingefroren werden.

b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jeder Plasmabeutel einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Der Inhalt beschädigter Beutel (z.B. Risse in der Folie) darf auf keinen Fall zur Transfusion verwendet werden.

c) Zusammensetzung des Fertigarzneimit­tels

Wirkstoffe (nach Art und Menge)

0,74 bis 0,83 ml/ml gerinnungsaktives Humanplasma aus einer einzelnen Vollblutspende

Sonstige Bestandteile:

CPD-Stabilisatorlösung (Ph.Eur.) (enthält Citronensäure-Monohydrat, Natriumcitrat­Dihydrat, Glucose-Monohydrat, Natriumdihydro­genphosphat-Dihydrat, Aqua ad inj.) Restzellzahlen: weniger als als 0,1 × 106 Leukozyten / ml

weniger als als 50 × 106 Thrombozyten / ml

weniger als 6 × 106 Erythrozyten / ml

d)    darreichungsform und inhalt, behältnis

230–370 ml Infusionslösung im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

Das exakt bestimmte Volumen wird auf jeder Packung angegeben.

e)    angaben zum pharmazeutischen unternehmer/inhaber der zulassung blutspendedienst des bayerischen roten kreuzes ggmbh

Herzog-Heinrich-Str. 2, 80336 München

f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gGmbH

Produktions- und Logistikzentrum, Nikolaus-Fey-Str. 32, 97353 Wiesentheid

g)    zulassungsnummer

PEI.H.11957.01.1

Fakten zu Gefrorenes Human-Frischplasma CPD BSD/BRK Infusionslösung

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Gerinnungsaktives Human-Plasma 0.83 ml/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen 370 ml
Haltbarkeit 36 Monate (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei -43°C bis -27°C
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX03 Blutplasma
Zulassung PEI.H.11957.01.1, seit 15.01.2021, verlängert 30.01.2026; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gGmbH, 81379 München
Hersteller (Freigabe) Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes Produktions- und Logistikzentrum Wiesentheid
Risikoverfahren
2 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Anordnung zur Etablierung eines neuen Sicherheitsstandards von Blutkomponenten durch Festlegung akualisierter Nachweisgrenzen für das HIV- und HCV-NAT Spender-Screening: Für die Herstellung von quarantäne-gelagerten gefrorenen Frischplasmen, lyophilisierten Plasmen und kryokonservierten Erythrozytenkonzentraten wird die Verpflichtung zur Quarantänelagerung einschließlich quarantäne-beendender Spendertestung geändert.
  • Anordnung zur Etablierung eines neuen Sicherheitsstandards von Blutkomponenten durch Festlegung akualisierter Nachweisgrenzen für das HIV- und HCV-NAT Spender-Screening: Für die Herstellung von quarantäne-gelagerten gefrorenen Frischplasmen, lyophilisierten Plasmen und kryokonservierten Erythrozytenkonzentraten wird die Verpflichtung zur Quarantänelagerung einschließlich quarantäne-beendender Spendertestung geändert. (abgeschlossen 05.04.2023)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2613887), Datensatz vom 07.09.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.