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OCTAPLEX 500 - Zusammengefasste Informationen

Dostupné balení:

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - OCTAPLEX 500

GEBRAUCHSINFORMATION UND FACHINFORMATION

1.    bezeichnung des arzneimittels

Octaplex 500

Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer i.v. Infusionslösung

Octaplex 1000

Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer i.v. Infusionslösung

2.    qualitative und quantitative zusammensetzung

Octaplex enthält den humanen Prothrombinkomplex (PPSB) und wird als Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer i.v. Infusionslösung angeboten. Octaplex enthält nominell:

Name des Bestandteils

Octaplex 500 Menge pro 20 ml Durchstechflasche

(I.E.)

Octaplex 1000 Menge pro 40 ml Durchstechflasche

(I.E.)

Octaplex

Menge nach

Rekonstitution mit

Wasser für Injektionszwecke (I.E./ml)

Wirkstoffe

Blutgerinnungsfak­tor II

280 – 760

560 – 1520

14 – 38

Blutgerinnungsfak­tor VII

180 – 480

360 – 960

9 – 24

Blutgerinnungsfak­tor IX

500

1000

25

Blutgerinnungsfak­tor X

360 – 600

720 – 1200

18 – 30

Weitere wirksame Bestandteile

Protein C

260 – 620

520 – 1240

13 – 31

Protein S

240 – 640

480 – 1280

12 – 32

Der Gesamtproteingehalt pro Durchstechflasche beträgt 260 – 820 mg (500 I.E.) 520 –1640 mg (1000 I.E.).

Die spezifische Aktivität des Produkts, bezogen auf die Faktor-IX-Aktivität, ist ≥ 0,6 I.E./mg Protein.

Sonstige Bestandteile, die bekanntermaßen einen Effekt haben: Natrium (75 – 125 mg pro 500 I.E.

Flasche/ 150 – 250 mg pro 1000 I.E. Flasche), Heparin (100 – 250 I.E. pro 500 I.E. Flasche/ 200 – 500 I.E. pro 1000 I.E. Flasche bzw. 0,2 – 0,5 I.E./I.E. Faktor IX).

Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile, siehe Abschnitt 6.1.

3.    darreichungsform

3. darreichungsform

Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer intravenösen Infusionslösung.

Das Pulver ist weiß bis leicht bläulich.

Das Lösungsmittel ist klar und farblos.

4.

KLINISCHE ANGABEN

4.1    anwendungsgebiete

– Behandlung von Blutungen und perioperative Prophylaxe von Blutungen bei einem erworbenen Mangel an Prothrombinkomplex-Faktoren, wenn eine schnelle Korrektur des Mangels erforderlich ist, wie zum Beispiel ein durch die Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten verursachter Mangelzustand, oder im Falle einer Überdosierung von Vitamin-K-Antagonisten.

– Behandlung von Blutungen und perioperative Prophylaxe bei einem angeborenen Mangel der Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren II und X, wenn Einzelfaktorkon­zentrate nicht zur Verfügung stehen.

4.2    dosierung und art der anwendung

Dosierung

Nachstehend werden nur allgemeine Dosierungsrichtli­nien gegeben. Die Behandlung sollte unter Aufsicht eines Spezialisten mit Erfahrung in der Behandlung von Gerinnungsstörungen begonnen werden. Dosierung und Dauer der Substitution hängen vom Schweregrad der Störung, dem Ort und Ausmaß der Blutung und von dem klinischen Zustand des Patienten ab.

Die Menge und die Häufigkeit der Verabreichung sollten individuell für den einzelnen Patienten kalkuliert werden. Die Dosierungsinter­valle müssen an die unterschiedlichen Halbwertzeiten der verschiedenen Gerinnungsfaktoren des Prothrombinkom­plexes angepasst sein (siehe Abschnitt 5.2). Grundlage der individuellen Dosierung ist die regelmäßige Bestimmung der Plasmakonzentration der entsprechenden Gerinnungsfaktoren, die Messung von Globalparametern der Prothrombinkom­plexKonzentra­tion (z.B. Quickwert, INR) sowie die kontinuierliche Überwachung des klinischen Zustandes des Patienten.

Im Falle größerer chirurgischer Eingriffe ist die genaue Überwachung der Substitutionsthe­rapie mittels Gerinnungstests unerlässlich (spezifische Gerinnungsfak­tortests und/oder allgemeine Tests zur Ermittlung des Prothrombinkomplex-Spiegels).

Behandlung von Blutungen und perioperative Prophylaxe von Blutungen bei einem erworbenen Mangel an Prothrombinkomplex-Faktoren:

Die Dosierung hängt von der INR vor Behandlung und dem Körpergewicht ab. In der folgenden Tabelle ist die ungefähre Dosis (Einheiten gelöstes Produkt/kg Körpergewicht) angegeben.

INR vor Behandlung

2 – < 4

4 – 6

> 6

Dosierung von Octaplex (Einheiten† Faktor IX)/ kg Körpergewicht

25

35

50

† Einheiten bezieht sich auf Internationale Einheiten.

Die Dosierung basiert auf einem Körpergewicht von maximal 100 kg. Bei Patienten, die mehr als 100 kg wiegen, sollte folglich die maximale Einzeldosis (I.E. Faktor IX) folgende Werte nicht überschreiten: 2500 I.E. für eine INR von 2 – < 4, 3500 I.E. für eine INR von 4 – 6 und 5000 I.E. für eine INR von > 6.

Die durch das Prothrombinkomplex-Konzentrat innerhalb kurzer Zeit erreichte Umkehr der durch den Vitamin-K-Antagonisten hervorgerufenen Verminderung der Blutgerinnung hält 6 – 8 Stunden an. Die gleichzeitige Verabreichung von Vitamin K mit dem Prothrombinkomplex-Konzentrat (s. 6.2 Inkompati­bilitäten) sollte immer in Erwägung gezogen werden, da durch Vitamin K die

Normalisierung der Synthese der Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren nach 4 – 6 h erreicht wird. Bei gleichzeitiger Gabe von Vitamin K ist eine wiederholte Behandlung mit Prothrombinkomplex-Konzentrat normalerweise nicht erforderlich.

Da diese Empfehlungen auf empirischen Daten beruhen und Wiederfindungsrate (Recovery) und Wirkungsdauer variieren können, ist eine kontinuierliche Überwachung des INR bzw. des QuickWertes erforderlich.

Blutungen und perioperative Prophylaxe bei einem angeborenen Mangel der Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren II und X, wenn Einzelfaktorkon­zentrate nicht zur Verfügung stehen:

Die Berechnung der erforderlichen Dosierung für die Behandlung basiert auf der empirischen Erkenntnis, dass die Gabe von 1 I.E. Faktor II/kg Körpergewicht die Faktor-II-Aktivität im Plasma um ca. 0,02 I.E./ml erhöht bzw. 1 I.E. Faktor X/kg Körpergewicht die Faktor-X-Aktivität im Plasma um ca. 0,017 I.E./ml erhöht.

Die Dosis eines verabreichten spezifischen Faktors wird in Internationalen Einheiten (I.E.) angegeben – bezogen auf den aktuellen WHO – Standard für diesen Faktor. Die Aktivität eines spezifischen Gerinnungsfaktors im Plasma wird entweder als Prozentsatz (relativ zu normalem Plasma) oder in Internationalen Einheiten (relativ zum Internationalen Standard für den spezifischen Faktor) angegeben.

Eine Internationale Einheit (I.E.) an Gerinnungsfak­torenaktivität entspricht der Menge, die in 1 ml normalem humanem Plasma zu finden ist.

Zum Beispiel wird die erforderliche Dosis für Faktor X auf Grundlage des empirischen Ergebnisses ermittelt, dass 1 Internationale Einheit (I.E.) Faktor X/kg Körpergewicht die Faktor-X-Aktivität im Plasma um 0,017 I.E./ml anhebt. Die erforderliche Dosis wird nach folgender Formel ermittelt:

Erforderliche Einheiten = Körpergewicht (kg) x gewünschter Faktor-X-Anstieg (I.E./ml) x 60 (ml/kg)

wobei 60 (ml/kg) der reziproke Wert der geschätzten Wiederfindungsra­te ist.

Erforderliche Dosis für den Faktor II:

Erforderliche Einheiten = Körpergewicht (kg) x gewünschter Faktor-II-Anstieg (I.E./ml) x 50 (ml/kg)

Wenn die individuelle Wiederfindungsrate bekannt ist, sollte dieser Wert für die Berechnung verwendet werden.

Kinder und Jugendliche

Es liegen keine Daten zur Anwendung von Octaplex bei Kindern und Jugendlichen vor.

Art der Anwendung

Octaplex muss intravenösunter aseptischen Bedingungen verabreicht werden, in einer Geschwindigkeit zwischen 0,12 ml/kg/min (~3 Einheiten/kg/min) und 8 ml/min (~210 Einheiten/min).

4.3    gegenanzeigen

– Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile.

– Aktuelle oder aus der Anamnese bekannte allergisch bedingte Thrombozytopenie (Typ II) auf Heparin.

– Patienten mit IgA-Mangel und bekannten Antikörpern gegen IgA.

4.4    besondere warnhinweise und vorsichtsmaßnahmen für die anwendung

Rückverfolgbar­keit

Um die Rückverfolgbarkeit biologischer Arzneimittel zu verbessern, müssen die Bezeichnung des Arzneimittels und die Chargenbezeichnung des angewendeten Arzneimittels eindeutig dokumentiert werden.

Der Rat eines Spezialisten mit Erfahrung in der Behandlung von Gerinnungsstörungen sollte eingeholt werden.

Octaplex sollte bei Patienten mit einem erworbenen Mangel an Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren (z. B. verursacht durch die Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten) nur verwendet werden, wenn eine schnelle Korrektur des Prothrombinkomplex-Spiegels erforderlich ist, wie zum Beispiel bei starken Blutungen oder einer Notoperation. In anderen Fällen ist normalerweise die Verringerung der Dosis des Vitamin-K-Antagonisten und/oder die Verabreichung von Vitamin K ausreichend.

Patienten, die einen Vitamin-K-Antagonisten erhalten, können eine Hyperkoagulati­onsbereitschaft aufweisen, die sich durch die Infusion des Prothrombinkomplex-Konzentrats verstärken kann.

Wenn allergische oder anaphylaktische Reaktionen auftreten, muss die Infusion sofort unterbrochen werden. Im Falle eines Schocks sind die medizinischen Standards für die Behandlung eines Schocks zu befolgen.

Zur Verhinderung von Infektionen, die durch die Verwendung von Arzneimitteln entstehen, die aus humanem Blut oder Plasma hergestellt werden, werden verschiedene Maßnahmen getroffen. Hierzu gehören die Auswahl der Spender, das Testen der einzelnen Spenden und Plasma-Pools auf spezifische Infektionsmarker, sowie effektive Herstellungsschrit­te für die Inaktivierung/En­tfernung von Viren.

Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen kann bei der Verabreichung von Arzneimitteln, die aus humanem Blut oder Plasma hergestellt werden, die Möglichkeit der Übertragung von infektiösen Krankheitserregern nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Dies trifft auch auf unbekannte oder neu auftretende Viren sowie andere Krankheitserre­ger zu.

Die getroffenen Maßnahmen werden als wirksam für umhüllte Viren wie humanes Immundefizienz-Virus (HIV), Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) angesehen. Die getroffenen Maßnahmen können bei nicht umhüllten Viren, wie Hepatitis-A-Virus (HAV) und Parvovirus B19, von eingeschränkter Wirksamkeit sein. Eine Parvovirus-B19-Infektion kann für Schwangere (Infektion des Fetus) und für Patienten mit einem Immunmangel oder einer erhöhten Erythropoese (z. B. bei hämolytischer Anämie) schwerwiegend sein.

Es wird empfohlen, Patienten gegen Hepatitis A und Hepatitis B zu impfen, wenn sie regelmäßig oder wiederholt aus humanem Plasma hergestellte Prothrombinkomplex-Konzentrate erhalten.

Es wird auf die Dokumentation­spflicht gemäß Transfusionsgesetz hingewiesen.

Bei Patienten mit entweder angeborenem oder erworbenem Mangel besteht insbesondere bei wiederholter Gabe von Prothrombinkomplex-Konzentraten ein Risiko einer Thrombose oder einer disseminierten intravasalen Gerinnung.

Patienten, denen ein humaner Prothrombinkomplex verabreicht wird, sollten genau auf Symptome einer intravasalen Gerinnung oder Thrombose hin beobachtet werden. Aufgrund des Risikos

thromboembolischer Komplikationen sollten bei der Verabreichung von humanen Prothrombinkomplex-Produkten Patienten mit der Anamnese einer koronaren Herzerkrankung oder eines Herzinfarktes, mit einer Lebererkrankung, mit einem Risiko eines thromboembolischen Ereignisses oder einer disseminierten intravasalen Gerinnung, peri- oder postoperative Patienten und Neugeborene genau beobachtet werden. In jeder dieser Situationen sollte der potentielle Vorteil der Behandlung gegen das Risiko dieser Komplikationen abgewogen werden.

Es liegen keine Daten zum Gebrauch von Octaplex im Fall perinataler Blutungen aufgrund eines Vitamin-K-Mangels bei Neugeborenen vor.

Dieses Arzneimittel enthält 75 – 125 mg (Durchstechflasche zu 500 I.E.) oder 150 – 250 mg (Durchstechflasche zu 1000 I.E.) Natrium pro Durchstechflasche, entsprechend 3,8 – 6,3 % bzw.

7,5 – 12,5 % der von der WHO für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung von 2 g.

Bei einem angeborenen Mangel an einem der Vitamin-K-abhängigen Faktoren sollte ein Einzelfaktorpräpa­rat eingesetzt werden, wenn dieses zur Verfügung steht.

4.5    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln und sonstige wechselwirkungen

Humane Prothrombinkomplex – Produkte neutralisieren den Effekt der Behandlung mit Vitamin-KAntagonisten. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind nicht bekannt.

Beeinflussung von biologischen Tests:

Bei der Durchführung von Gerinnungstests, die empfindlich auf Heparin reagieren, ist der Heparingehalt des verabreichten Prothrombinkomplex-Produktes zu berücksichtigen.

4.6    fertilität, schwangerschaft und stillzeit

Die Sicherheit von humanem Prothrombinkomplex zum Gebrauch in der Schwangerschaft und während der Stillzeit ist nicht untersucht worden. Tierversuche sind nicht geeignet, um die Sicherheit im Hinblick auf eine Schwangerschaft, die Entwicklung des Embryos/Fetus, die Entbindung oder die postnatale Entwicklung zu beurteilen. Daher sollten humane Prothrombinkomplexe bei schwangeren oder stillenden Frauen nur bei einer klaren Indikation verabreicht werden.

4.7    auswirkungen auf die verkehrstüchtigkeit und die fähigkeit zum bedienen von maschinen

Es wurden keine Studien zu den Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen durchgeführt.

4.8    nebenwirkungen

Zusammenfassung des Sicherheitspro­fils:

Eine Substitutionsthe­rapie kann zur Bildung von zirkulierenden Antikörpern gegen einzelne Gerinnungsfaktoren führen. Wenn solche Inhibitoren auftreten, wird der infundierte Prothrombinkomplex teilweise oder vollständig inaktiviert. Dadurch wird die klinische Wirksamkeit von Prothrombinkomplex-Konzentraten eingeschränkt. Allergische oder anaphylaktische Reaktionen können in seltenen Fällen auftreten (≥1/10.000, < 1/1.000). Dies schließt auch schwere anaphylaktische Reaktionen ein. Ein Anstieg der Körpertemperatur wurde in sehr seltenen Fällen beobachtet (< 1/10.000). Es besteht das Risiko von Thromboembolien nach der Verabreichung von humanem Prothrombinkomplex (siehe Abschnitt 4.4).

Tabellarische Liste der Nebenwirkungen von Octaplex

Die Nebenwirkungen sind in der nachstehenden Tabelle gemäß MedDRA-Systemorgan-Klassifikation (SOC und Bevorzugte Begriffe [Preferred Terms]) aufgeführt. Bei den Häufigkeitsangaben, basierend auf Daten aus klinischen Studien, werden folgende Kategorien zugrunde gelegt: sehr häufig (> 1/10); häufig (> 1/100 bis < 1/10); gelegentlich (> 1/1.000 bis < 1/100); selten (> 1/10.000 bis < 1/1.000); sehr selten (< 1/10.000) oder nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar).

MedDRA-Standard-Systemorganklasse ¶

Nebenwirkungen

Häufigkeit

Psychiatrische Erkrankungen

Angst

gelegentlich

Gefäßerkrankungen

Tiefe Venenthrombose

Thrombose

Hypertonie

häufig gelegentlich gelegentlich

Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums

Lungenembolie

Bronchospasmus Hämoptyse Epistaxis

gelegentlich

gelegentlich gelegentlich gelegentlich

Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort

Brennen an der Injektionsstelle

gelegentlich

Untersuchungen

Fibrin-D-Dimer erhöht

Blutthrombin erhöht

Leberfunktion­sstörung

gelegentlich gelegentlich gelegentlich

Verletzung, Vergiftung und durch Eingriffe bedingte Komplikationen

Device-Thrombosen

gelegentlich

Die folgenden Nebenwirkungen wurden während der Anwendung von Octaplex nach Markteinführung beobachtet. Da die Meldung von Nebenwirkungen nach der Markteinführung auf freiwilliger Basis erfolgt und die Daten von einer Population ungewisser Größe stammen, können für die Häufigkeiten dieser Nebenwirkungen keine verlässlichen Werte angegeben werden.

Erkrankungen des Immunsystems

Anaphylaktischer Schock, Überempfindlichkeit

Erkrankungen des Nervensystems

Tremor

Herzerkrankungen

Herzstillstand, Tachykardie

Gefäßerkrankungen

Kreislaufkollaps, Hypotonie

Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums

Dyspnoe, Ateminsuffizienz

Erkrankungen des Gastrointesti­naltrakts

Übelkeit

Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellge­webes

Urtikaria, Hautausschlag

Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort

Schüttelfrost

Selten werden Heparin-Antikörper-vermittelte schwere Thrombozytopenien (Typ II) mit Thrombozytenwerten deutlich unter 100.000 / µl oder einem schnellen Abfall auf weniger als 50 % des Ausgangswertes beobachtet. Bei Patienten ohne vorbestehende Überempfindlichkeit gegen Heparin beginnt der Thrombozytenabfall in der Regel 6–14 Tage nach Behandlungsbeginn. Bei Patienten mit Überempfindlichkeit gegenüber Heparin tritt dieser Abfall unter Umständen innerhalb von Stunden auf. Die schwere Form der Thrombozytopenie kann verbunden sein mit arteriellen und venösen Thrombosen/Throm­boembolien, Verbrauchskoa­gulopathie, evtl. Hautnekrosen an der Injektionsstelle, Petechien, Purpura und Meläna. Dabei kann die blutgerinnungshem­mende Wirkung des Heparins vermindert sein (Heparintoleranz).

Bei Patienten, bei denen die genannten allergischen Reaktionen auftreten, muss Octaplex sofort abgesetzt werden. Bei ihnen darf auch in Zukunft kein heparinhaltiges Arzneimittel mehr angewendet werden. Wegen der genannten gelegentlich auftretenden ungünstigen Wirkung des Heparins auf die Thrombozyten muss deren Zahl, insbesondere zu Beginn der Behandlung mit Octaplex, engmaschig kontrolliert werden.

Angaben zur Sicherheit im Hinblick auf übertragbare Krankheitserreger: siehe Abschnitt 4.4.

Kinder und Jugendliche

Es liegen keine Daten zur Anwendung von Octaplex bei Kindern und Jugendlichen vor.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung über das aufgeführte nationale Meldesystem anzuzeigen.

Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel Paul-Ehrlich-Institut

Paul-Ehrlich-Str. 51–59

63225 Langen

Tel: +49 6103 77 0

Fax: +49 6103 77 1234

Website:

4.9    überdosierung

Die Verwendung hoher Dosen humaner Prothrombinkomplex-Produkte ist mit Fällen eines Myokardinfarkts, einer disseminierten intravasalen Gerinnung, Venenthrombose und Lungenembolie in Verbindung gebracht worden. Im Falle einer Überdosis ist daher das Risiko für die Entstehung thromboembolischer Komplikationen oder einer disseminierten intravasalen Gerinnung erhöht.

5.   pharmakologische eigenschaften

5.1    pharmakodynamische eigenschaften

Pharmakothera­peutische Gruppe: Antihämorrhagika, Blutgerinnungsfak­toren IX, II, VII und X in Kombination, ATC-Code: B02BD01.

Die Gerinnungsfaktoren II, VII, IX und X, die Vitamin-K-abhängig in der Leber synthetisiert werden, werden im Allgemeinen als Prothrombinkomplex bezeichnet. Zusätzlich zu den Gerinnungsfaktoren sind in Octaplex die Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsinhi­bitoren Protein C und Protein S enthalten. Faktor VII ist das Zymogen der aktiven Serinprotease Faktor VIIa. Der Komplex aus

Gewebsthrombo­plastin und Faktor VIIa aktiviert die Gerinnungsfaktoren X und IX zu Xa und IXa. In

der weiteren Aktivierung der Gerinnungskaskade wird Prothrombin (Faktor II) zu Thrombin gespalten. Durch Thrombin wird aus Fibrinogen Fibrin gebildet, das zu einem Gerinnsel vernetzt wird.

Der isolierte schwere Mangel an Faktor VII führt aufgrund einer gestörten primären Hämostase mit einer reduzierten Thrombin- und Fibrinbildung zu Blutungsneigungen. Der isolierte Mangel an Faktor IX ist eine der klassischen Hämophilien (Hämophilie B). Der isolierte Mangel an Faktor II oder Faktor X ist sehr selten, kann aber in schweren Fällen Blutungen wie bei klassischen Hämophilien verursachen.

Die weiteren Bestandteile, die Gerinnungsinhi­bitoren Protein C und Protein S, werden ebenfalls in der Leber synthetisiert. Die biologische Aktivität von Protein C wird durch den Cofaktor Protein S verstärkt.

Aktiviertes Protein C hemmt die Gerinnung durch Inaktivierung der Gerinnungsfaktoren Va und VIIIa. Protein S ist als Cofaktor von Protein C an der Hemmung der Gerinnung beteiligt. Protein-C-Mangel kann mit einem Thromboserisiko einhergehen.

Die Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten kann zu einem Mangel an Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren führen (erworbener Mangel). Schwerwiegende Mangelerscheinungen führen zu starken Blutungen, die eher durch retroperitoneale oder zerebrale Blutungen als durch Muskel- und Gelenksblutungen gekennzeichnet sind. Eine schwere Leberinsuffizienz führt ebenfalls zu einer deutlichen Reduzierung der Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren und einer Blutungsneigung, die oft aufgrund einer gleichzeitig reduzierten intravasalen Gerinnung, einer Reduzierung der Gerinnungsinhi­bitoren, einer verminderten Fibrinolyse sowie einer erniedrigten Thrombozytenzahl komplex ist.

Die Verabreichung von humanem Prothrombinkomplex führt zu einem Anstieg der Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren im Plasma und kann die Gerinnungsstörung vorübergehend bei den Patienten korrigieren, die unter einem Mangel an einem oder mehreren dieser Faktoren leiden.

5.2 Pharmakoki­netische Eigenschaften

Die Halbwertzeiten in Plasma lauten für:

Faktor II

48 – 60 Stunden

Faktor VII

1,5 – 6 Stunden

Faktor IX

20 – 24 Stunden

Faktor X

24 – 48 Stunden

Protein C

1,5 – 6 Stunden

Protein S

24 – 48 Stunden

Octaplex ist aufgrund der intravenösen Verabreichung sofort und vollständig verfügbar.

5.3    präklinische daten zur sicherheit

5.3 präklinische daten zur sicherheit

Die Faktoren des humanen Prothrombinkom­plexes (im Konzentrat) verhalten sich wie die körpereigenen Gerinnungsfaktoren II, VII, IX, X.

Toxizitätsunter­suchungen mit wiederholten Dosen an Tieren sind wegen der Antikörperbildung gegen heterologe Proteine nicht durchführbar.

Präklinische und klinische Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf ein erhöhtes thrombogenes Potential von Octaplex.

Bisherige klinische Erfahrungen geben keine Hinweise auf onkogene oder mutagene Wirkungen von

Prothrombinkomplex-Präparaten.

6.

PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1    liste der sonstigen bestandteile

Pulver:

Heparin: 0,2 – 0,5 I.E./I.E. Faktor IX

Tri-Natriumcitrat-Dihydrat

Lösungsmittel:

Wasser für Injektionszwecke

6.2    inkompatibilitäten

Das Arzneimittel darf nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.

6.3    dauer der haltbarkeit

3 Jahre

Die chemische und physikalische Haltbarkeit der gebrauchsfertigen Lösung ist für bis zu 8 Stunden bei Raumtemperatur (bis max. + 25°C) belegt.

Vom mikrobiologischen Standpunkt aus muss das Produkt sofort verwendet werden, es sei denn, die Rekonstitution fand unter kontrollierten und validierten aseptischen Bedingungen statt. Wenn die Lösung nicht sofort verwendet wird, liegen die Aufbewahrungszeit und die Bedingungen vor Anwendung in der Verantwortung des Anwenders.

6.4    besondere vorsichtsmaßnahmen für die aufbewahrung

Nicht über 25°C lagern. Nicht einfrieren. In der Originalverpackung aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.

Aufbewahrungsbe­dingungen nach Rekonstitution des Arzneimittels, siehe Abschnitt 6.3.

6.5    art und inhalt des behältnisses

Packungsgrößen:

Octaplex 500 I.E.

Eine Packung enthält:

– 1 Durchstechflasche mit Pulver (Glas Typ I mit Halobutyl-Stopfen und Flip-off-Bördelkappe)

– 1 Durchstechflasche mit 20 ml Wasser für Injektionszwecke (Glas Typ I oder Typ II mit Halobutyl-Stopfen und Flip-off-Bördelkappe)

– 1 Transferset Nextaro®

Octaplex 1000 I.E.

Eine Packung enthält:

– 1 Durchstechflasche mit Pulver (Glas Typ I mit Halobutyl-Stopfen und Flip-off-Bördelkappe)

– 1 Durchstechflasche mit 40 ml Wasser für Injektionszwecke (Glas Typ I mit Halobutyl-Stopfen und Flip-off-Bördelkappe)

– 1 Transferset Nextaro®.

6.6    besondere vorsichtsmaßnahmen für die beseitigung und sonstige hinweise zur handhabung

Bitte lesen Sie alle Anweisungen durch und befolgen Sie sie sorgfältig!

Der Lösungsvorgang des Präparates und die Injektion müssen unter aseptischen Bedingungen erfolgen!

Das Produkt löst sich bei Raumtemperatur schnell in eine klare oder leicht opaleszente Lösung auf (eine leichte Blaufärbung ist möglich). Verwenden Sie keine Lösungen, die trüb sind oder Ablagerungen aufweisen. Rekonstituiertes Produkt sollte vor der Anwendung visuell auf Partikel und Verfärbungen überprüft werden.

Nach Rekonstitution sollte die gebrauchsfertige Lösung umgehend verwendet werden.

Die gebrauchsfertige Lösung ist nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt.

Es wird empfohlen, das in der Packung enthaltene Transferset zu verwenden.

Nicht verbrauchte Lösung verwerfen. Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu beseitigen.

Hinweis für Allergiker: Die verwendeten Gummistopfen sind latexfrei.

Herstellung der Lösung:

1. Falls erforderlich, Lösungsmittel (Wasser für Injektionszwecke) und Pulver in den ungeöffneten Flaschen auf Raumtemperatur bringen. Diese Temperatur sollte während der Rekonstitution beibehalten werden. Wird zum Erwärmen des Lösungsmittels ein Wasserbad benutzt, muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht mit dem Gummistopfen oder dem Verschluss der Flaschen in Berührung kommt. Die Temperatur des Wasserbades darf maximal 37°C betragen.

2. Schutzdeckel (Flip-off) von der Pulverflasche (P) und der Lösungsmittel­flasche (LM) entfernen und die Gummistopfen beider Flaschen auf geeignete Weise desinfizieren.

3. Die Schutzfolie von der äußeren Verpackung des Nextaro® entfernen, aber das Nextaro® nicht aus dem Blister entnehmen. Die Lösungsmittel­flasche (LM) auf eine ebene Fläche stellen und festhalten. Das Nextaro® mit dem Blister fassen und den Dorn des blauen Adapters senkrecht durch das Zentrum des Stopfens der Lösungsmittel­flasche (LM) stechen, bis es einrastet (Abb. 1). Beim Einstechen nicht drehen!

Die Verpackung vom Nextaro® entfernen, indem man die Lösungsmittel­flasche (LM) festhält und den Blister senkrecht nach oben abzieht. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht das Nextaro® entfernt wird (Abb. 2).

4. Die Pulverflasche (P) auf eine ebene Fläche stellen und festhalten. Die Lösungsmittel­flasche (LM) mit dem Nextaro® umdrehen und senkrecht mit dem weißen Ende des Nextaro®-Adapters auf die Pulverflasche (P) aufsetzen und nach unten drücken, bis es einrastet (Abb. 3). Beim Verbinden nicht drehen! Das Lösungsmittel fließt automatisch in die Pulverflasche.

5. Während beide Flaschen noch verbunden sind, die Pulverflasche leicht schwenken (nicht schütteln) bis das Pulver gelöst ist. Octaplex löst sich bei Raumtemperatur schnell zu einer farblosen bis leicht blauen Lösung. Die Lösungsmittel­flasche zusammen mit dem blauen Nextaro®-Adapter von der Pulverflasche abdrehen (Abb. 4).

Die Lösungsmittel­flasche mit dem blauen Teil des Nextaro®-Adapters verwerfen.

Wenn sich das Pulver nicht vollständig auflöst oder sich Rückstände bilden, dürfen Sie das Präparat nicht verwenden.

Anweisungen für die Infusion:

Als Vorsichtsmaßnahme sollte die Pulsfrequenz des Patienten vor und während der Infusion kontrolliert werden. Wenn ein deutlicher Anstieg der Pulsfrequenz erfolgt, muss die Infusionsgeschwin­digkeit verringert oder die Verabreichung unterbrochen werden.

1. Eine 20 ml (für 500 I.E.) oder 40 ml (für 1000 I.E.) – Einmalspritze mit dem Luer-Lock-Anschluss am weißen Teil des Nextaro®-Adapters der Pulverflasche verbinden. Die Flasche samt Einmalspritze umdrehen und das aufgelöste Präparat in die Spritze aufziehen.

Nachdem die Lösung in die Spritze überführt wurde, den Spritzenzylinder fassen und die Spritze vom Nextaro®-Adapter der Pulverflasche entfernen. Dabei die Spritze weiter nach unten halten.

Verwerfen Sie die leere Pulverflasche mit dem Nextaro®-Adapter.

2. Vorgesehene Injektionsstelle auf geeignete Weise desinfizieren.

3. Das Präparat wird unter aseptischen Bedingungen in einer Geschwindigkeit zwischen

0,12 ml/kg/min (~3 Einheiten/kg/min) und 8 ml/min (~210 Einheiten/min) intravenös appliziert.

Es ist darauf zu achten, dass kein Blut in die gefüllte Spritze gelangt, da die Gefahr besteht, dass es dort gerinnt und dadurch Fibringerinnsel injiziert werden. Das Nextaro® ist nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt.

7.    inhaber der zulassung

7. inhaber der zulassung

OCTAPHARMA GmbH

Elisabeth-Selbert-Str. 11

40764 Langenfeld

E-Mail:

8.

ZULASSUNGSNUMMERZULASSUNGSNUMMER

Octaplex 500 I.E. PEI.H.02312.01.1

Octaplex 1000 I.E. PEI.H.02312.02.1

9.    datum der erteilung der zulassung/verlängerung der zulassung

Octaplex 500 I.E.

Datum der Erteilung der Zulassung: 14.03.2003

Datum der Verlängerung der Zulassung: 11.08.2008

Octaplex 1000 I.E.

Datum der Erteilung der Zulassung: 11.08.2015

Datum der Verlängerung der Zulassung: 08.04.2020

10.    stand der information

10. stand der information

06/2024

11.   VERSCHREIBUNGSSTATUS / APOTHEKENPFLICHT

Verschreibungspflichtig

12.   HERKUNFTSLAND DES BLUTPLASMAS

Deutschland, Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.

Das Medikament ist im ATC-Baum enthalten: