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Stammzellen aus PRB FAU 1.67 – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Die Fachinformation richtet sich an Ärzte und Apotheker. Verständliche Hinweise für Patienten enthält der Beipackzettel.

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
Stärke:
0 cells/ml/ml
Fachinformationen weiterer Stärken und Darreichungsformen:

Fachinformation - Stammzellen aus PRB FAU 1.67

1. Identifizierung des Arzneimittels

1.1. Bezeichnung:

1.1.1. Stärke 1: Stammzellen aus PRB FAU 2,5

1.1.2. Stärke 2: Stammzellen aus PRB FAU 1,67

1.2. Stoffgruppe

Allogene hämatopoetische Stammzellzubereitung aus Nabelschnurblut

2. Anwendungsgebiet

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierungsbehand-lung

3. Informationen zur Anwendung

3.1. Gegenanzeigen

3.1.1. Absolute Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzubereitungen sind nicht bekannt.

3.1.2. Relative Kontraindikationen

Schwangerschaft

Stillzeit

Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Plasmaproteine, Antikoagulanzien, HAES, Albumin)

3.2. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

  • Stammzellzubereitungen dürfen nicht bestrahlt werden.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschriftung).
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit und für den genann-ten Empfänger verwendet werden (siehe Behältnisbeschriftung bzw. Begleitdokument).
  • Die korrekte Zuordnung (Identität) zu dem vom Hersteller angegebenen Empfänger muss gewähr-leistet sein.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • Zur Gabe der Stammzellzubereitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergi-schen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen
  • Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden.
  • Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist. • Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolumen von 10 -15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volume-nüberladung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funktion
  • Während und nach der Gabe der Stammzellzubereitung ist eine angemessene Überwachung des Empfängers mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten.
  • Bei HLA-Inkompatibilität besteht ein erhöhtes Risiko einer Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)) bzw. einer Abstoßung.
  • Bei Blutgruppen-Major-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Erythrozytengehalts der Stamm-zellzubereitung und ggf. eine Prophylaxe mit forcierter Diurese erforderlich sein.
  • Bei Blutgruppen-Minor-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Plasmagehalts der Stammzellzu-bereitung erforderlich sein. Es kann eine verzögerte Hämolyse durch ein „passenger lymphocyte syndrome“ auftreten.
  • Nach der Transplantation sollte in Abhängigkeit von der Empfänger/Spender-Konstellation ein re-gelmäßiges CMV-Screening durchgeführt werden.
  • Die Auftauanleitung und ggf. Waschanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8.)

    Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu hal ten, muss das Stammzelltransplantat unmittelbar nach dem Auftauen und ggf. Waschen unverzüglich transfundiert werden. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden.

  • Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbesondere in-folge Histaminfreisetzung wird empfohlen.

3.3. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beein-flussen können und Hauptinkompatibilitäten

  • Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demsel-ben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösun-gen zu achten.
  • Die Beimischung von nicht in der Auftau- oder Waschanleitung angegebenen Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltransplantat ist nicht zulässig.
  • Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzell-funktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stamm-zellgabe verabreicht werden.

3.4. Verwendung für besondere Personengruppen

  • Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwanger-schaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzuberei-tung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw. Begleittherapie zu achten und eine indi-viduelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2).
  • Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unverträglich-keitsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Zitratintoxikation zu achten.
  • Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von allo-genen Stammzellzubereitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.

3.5. Warnhinweise

  • Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzubereitung nicht möglich, besteht in Ab-hängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) mit verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hä-matopoese sowie ein erhöhtes Risiko einer Transplantatabstoßung.
  • Aufgrund der lang dauernden vollständigen Immunrekonstitution, insbesondere nach der Trans-plantation von Nabelschnurblutpräparaten, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, insbesondere für schwere Virus- und Pilzinfektionen.
  • Eine maligne Entartung der Spenderzellen im Empfängerorganismus ist möglich.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

4.1. Dosierung

Die für eine allogene Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körper-gewicht (KG) des Empfängers ist derzeit für

Stammzellzubereitungen aus Nabelschnurblut: 3 x 107 kernhaltige / CD45+-Zellen bzw.

2,0 x 105 CD34+-Zellen pro kg KG

Ein deutliches Übergewicht des Empfängers (z.B. BMI > 35 kg/m2) sollte bei der Berechnung der Mindest-dosis berücksichtigt werden. Die individuelle Dosierung ist abhängig vom Spender und von der Grunder-krankung des Empfängers sowie von der HLA-Kompatibilität und ggf. von Selektions- und Depletionsver-fahren. Die Dosisvorgaben der entsprechenden Therapieprotokolle sind zu beachten. Die Produktspezifi-kation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigne-ten Qualitätskontrollen nachgewiesen.

4.2. Art der Anwendung

zur i.v. Infusion nach Auftauen

4.3. Häufigkeit der Verabreichung

Nach Indikationsstellung

In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzubereitungen als einmalige intravenöse Transfusion. In be-sonderen klinischen Situationen wie z. B. bei Patienten mit Osteopetrose oder nach nicht-myeloablativer Vorbehandlung kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Behandlungserfolges indiziert sein.

4.4. Dauer der Behandlung

Nach Indikationsstellung

Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.

4.5. Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+-Zellen besteht nicht. Bei einer sehr hohen Dosis an kernhalti-gen Zellen mit einer entsprechenden Anzahl an T-Lymphozyten besteht ein höheres Risiko sowohl für die Inzidenz als auch für den Schweregrad einer akuten und chronischen Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)).

4.6. Unterdosierung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) des Transplantates mit ausbleibender, verzögerter oder nur parti-eller Regeneration der Hämatopoese bzw. ein erhöhtes Risiko einer Transplantatabstoßung.

4.7. Notfallmaßnahmen

Bei schweren Unverträglichkeitsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebro-chen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

5. Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch

5.1. Immunologische Reaktionen

  • Akute und chronische Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (GvHD)
  • Empfänger-gegen-Transplantat-Reaktion (z.B. Abstoßung)
  • Akute und verzögerte hämolytische Reaktionen (z.B. „passenger lymphocyte syndrome“)
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • Febrile, nicht-hämolytische Transfusionsreaktionen durch z. B. anti-leukozytäre Antikörper oder Zytokine.
  • Allergische und anaphylaktoide Unverträglichkeitsreaktionen wie z. B. Urtikaria, Lid- oder Glotti-södem bis hin zum Schock bei Überempfindlichkeit gegen Plasmabestandteile, Antikoagulanzien oder anderen Hilfsstoffe der Stammzellzubereitung oder anaphylaktische Reaktionen bei Empfän-gern mit angeborenem IgA-Mangel.
  • Immunisierung gegen erythrozytäre, leukozytäre oder thrombozytäre Antigene bzw. Plasmapro-teine oder andere Inhaltsstoffe der Stammzellzubereitung.
  • Posttransfusionelle Purpura.

5.2. Infektiöse Komplikationen

  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut oder Knochenmark hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern, auch bislang unbekannter Natur, nicht völlig auszuschlie-ßen. Dies gilt auch für Infektionskrankheiten wie Hepatitis B und C und seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Durch die Auswahl der Spender und Testung der Spenden wird die-ses Risiko minimiert (siehe Punkt 8.3).
  • Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurden Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Blutprodukten, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankten, die „Erreger“ dieser Erkrankung (sogenannte Prionen) ebenfalls nach-gewiesen wurden. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung.
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination der Stammzellzubereitung bzw. einer Toxinbildung lässt sich insbesondere bei frischen, nicht-kryokonservierten Präparaten nicht ausschließen.

5.3. Sonstige Komplikationen

  • Unverträglichkeitsreaktionen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Tachykardie, Blutdruckanstieg bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (siehe Punkt 7.4). Insbe-sondere bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei schneller Transfusion Unverträglichkeitsreaktio-nen und Reaktionen infolge einer DMSO- oder Citratintoxikation möglich.
  • Volumenüberladung bei großvolumigen Stammzellzubereitungen bzw. bei zu rascher Transfusion bzw. in engem zeitlichem Zusammenhang mit anderen zirkulatorisch wirksamen Infusionen und Transfusionen.
  • Hypothermie infolge zu rascher Transfusion der gekühlt gelagerten Stammzellzubereitung. Die An-wendung von Blutwärmegeräten ist nicht indiziert.
  • Mikrozirkulationsstörungen durch Thrombozyten oder Zellaggregate

Hämolytische Stammzellzubereitungen infolge osmotischer oder mechanischer Schädigung der Eryth-rozyten bei der Herstellung oder Anwendung bzw. durch unsachgemäße Lagerung oder andere Ursachen wie Enzymdefekte.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinu-ierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsbe-rufen sind aufgefordert, mit Ausnahme einer GvHD (siehe Punkt 5.1.1) jeden Verdachtsfall einer Neben-wirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 - 59, 63225 Langen Telefon +49 6103-773116, Telefax: +49 6103-771268, Website: www.pei.de bzw. www.pei.de/haemovigilanz-formulare, E-Mail: pharmakovigilanz2@pei.de anzuzeigen. Darüber hinaus ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen jeder Verdacht eines schwer-wiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion dem Pharmazeutischen Unternehmer bzw. Hersteller unverzüglich anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in die-ser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Durch die Meldung von Nebenwirkun-gen können mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels gewonnen und zur Verfügung gestellt werden.

6. Pharmakologische und toxikologische Eigenschaften

6.1. Präklinische Daten zur Sicherheit

Liegen nicht vor. Die Prüfung der Toxizität von humanen Stammzellen im Tiermodell ist von geringer Re-levanz und erlaubt nicht die Bestimmung einer toxischen oder letalen Dosis.

6.2. Arzneilich wirksame Bestandteile (Wirkstoff)

Arzneilich wirksame Bestandteile der hämatopoetischen Stammzellzubereitungen sind morphologisch und funktionell intakte Stamm- und Vorläuferzellen zur Rekonstitution der Hämatopoese und des Immun-systems nach myeloablativer oder nicht-myeloablativer Vorbehandlung. Stammzellen können nach Zell-teilung einerseits den Charakter einer Stammzelle (Selbstreplikation) behalten und andererseits zu reifen Zellen wie Granulozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Monozyten/Makrophagen, Osteoklasten und Lym-phozyten ausdifferenzieren (= Asymmetrische Teilung). Die Zellen, denen die größte hämatopoetische Potenz zugeschrieben wird, exprimieren als Surrogatmarker das CD-34-Antigen, das zur Qualitätsbestim-mung (siehe Wirkstoffgehalt Punkt 7.4.1) verwendet wird.

Nach der Transplantation sind die Stammzellen in der Lage, sich an Orten der Blutbildung anzusiedeln (insbesondere im Knochenmark, anfangs auch in Milz und Leber) und bei ausreichender Anzahl vitaler Stammzellen eine dauerhafte Rekonstitution der Hämatopoese und der Lymphopoese zu gewährleisten. Nach 10 bis 30 Tagen sind die ersten reifen Blutzellen (Granulozyten, Thrombozyten, Erythrozyten und Lymphozyten) nachweisbar. Bis eine vollständige Hämatopoese etabliert ist, vergehen in der Regel meh-rere Wochen, bis zur Rekonstitution der Lymphopoese mehrere Monate. Die Geschwindigkeit der Rekon-stitution ist von der Art und Anzahl der Stamm- und Vorläuferzellen und insbesondere von empfängerbe-zogenen Faktoren wie der Grunderkrankung und ggf. von Begleiterkrankungen abhängig.

Die Immunrekonstitution und die T-Lymphozyten (CD3+-Zellen) der Stammzellzubereitung sollen darüber hinaus bei bestimmten malignen Erkrankungen einen Anti-Tumor-Effekt (Graft-versus-Tumor (GvT)) als wichtigen Therapiebestandteil gewährleisten. Parallel können die T-Lymphozyten jedoch auch zu einer schweren immunologischen Reaktion gegen Empfängerorgane führen (siehe Punkt 5. GvHD).

6.3. Sonstige Bestandteile

Restzellen und Plasma

Der Restgehalt an Erythrozyten kann insbesondere bei AB0-Major-Inkompatibilität bzw. nach Auftauen kryokonservierter Präparate zur Freisetzung von Hämoglobin mit vor allem Nieren-toxischen Nebenwir-kungen führen. Ein hoher Restgehalt an CD3+-Zellen, wie insbesondere bei peripheren Blutstammzellen zu beobachten, kann zu einer schweren GVHD führen. Im Präparat enthaltene Granulozyten können nach Auftauen kryokonservierter Präparate eine Reihe reaktiver Enzyme freisetzen, deren Zell- und Gewebe-toxische Wirkung in der Regel von im restlichen Plasma enthaltenen Inhibitoren neutralisiert wird. Der Restgehalt an Plasma kann bei Eiweißunverträglichkeiten zu allergischen Reaktionen und bei AB0-Minor-Inkompatibilität zu einer hämolytischen Reaktion führen.

Natriumchlorid-Lösung 0,9%

Natriumchlorid-Lösung 0.9% hat in der Regel keinen Einfluss auf den Elektrolyt-, Wasser- und Säure-Ba-sen-Haushalt.

PBS

Für PBS-Puffer (Europ. Arzneibuch: Phosphat-Pufferlösung NaCl-haltig), sind in Bezug auf Genotoxizität, Mutagenität, Karzinogenität, Teratogenität und Beeinträchtigung der Fertilität keine besonderen Wirkun-gen oder Gefahren bekannt.

DMSO (Nur für kryokonservierte Präparate)

Dimethylsulfoxid ist ein die Zellmembran penetrierendes und im Zellinneren wirkendes Gefrierschutzmit-tel. Unerwünschte Wirkungen sind insbesondere bei hoher Dosierung und rascher Infusion Kopfschmer-zen, Übelkeit, Schüttelfrost, Dyspnoe, Brady- oder Tachykardie und Hypertonie. Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kg Körpergewicht des Empfängers sollte deshalb nicht überschritten werden. Eine medika-mentöse Prophylaxe insbesondere mit Antihistaminika zur Reduktion von Nebenwirkungen wird empfoh-len (siehe Punkt 3.2). Darüber hinaus kann bei mehreren Fraktionen eines DMSO-haltigen Transplantats die Gabe über den Tag verteilt erfolgen. Außer einer Knoblauch-ähnlichen Ausdünstung sind andere schwere unerwünschte Wirkungen durch den DMSO-Anteil bei strikter Einhaltung der besonderen Hin-weise zum Auftauen (und ggf. Waschen) aufgrund des toxikologischen Wirkungsprofils dieser Substanz nicht zu erwarten. Beim Waschen von Stammzellzubereitungen zur Reduktion des DMSO-Gehaltes ist die Möglichkeit der Zellschädigung und des Zellverlustes zu beachten.

Dextran (Nur für kryokonservierte Präparate)

Dextran 40 kann zu Überempfindlichkeitsreaktionen (anaphylaktoiden Reaktionen) führen. Andere uner-wünschte Wirkungen sind bei strikter Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen (und ggf. Wa-schen) aufgrund der geringen Konzentrationen der Substanz nicht zu erwarten (Gehalt siehe Punkt 7.4.2 und Behältnisbeschriftung bzw. Begleitdokument).

7. Weitere Hinweise

7.1. Angaben zur Haltbarkeit

Die verschiedenen Stärken der Stammzellzubereitungen sind unter den in Punkt 7.2 angegebenen Bedin-gungen bis zu dem auf der Behältnisbeschriftung bzw. auf dem Begleitdokument angegebenen Verfallda-tum haltbar. Die Arzneimittel dürfen nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr angewendet werden. Die Präparate sind nach Eröffnung des Behältnisses / nach Auftauen unverzüglich zu transfundieren und dür-fen zu Transplantationszwecken nicht wieder eingefroren werden.

7.2. Angaben zur Aufbewahrung und Transport

Die angegebenen Lagerungs- und Transportbedingungen müssen eingehalten und dokumentiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei kryokonservierten Präparaten ist wegen der Bruchge-fahr besondere Vorsicht beim Umgang mit den gefrorenen Beuteln geboten (Gefahr der mikrobiellen Kon-tamination bzw. des Präparateverlusts).

Die Lagerungsdauer von nicht-kryokonservierten Präparaten sollte möglichst kurz gehalten werden. Wäh-rend der Lagerung und des Transports ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität und Funktionalität der Stammzellen nicht beeinträchtigt werden, die Stammzellzubereitungen keinesfalls bestrahlt werden und kein Unbefugter Zugriff hat. Der Transport der Stammzellzubereitungen ist in einem geeigneten und ent-sprechend beschrifteten Behältnis durch einen über die Bedeutung des Transplantats und dessen Trans-portbedingungen instruierten Kurier durchzuführen.

Stärke 1:

Lagerung: ≤ -140°C in der Stickstoffgasphase

Transport: ≤ -140°C in der Stickstoffgasphase

Stärke 2:

Lagerung: ≤ -140°C in der Stickstoffgasphase

Transport: ≤ -140°C in der Stickstoffgasphase

7.3. Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jede Stammzellzubereitung einer visuellen Kontrolle unterzogen werden (Aggregatbildung, Unversehrtheit, eindeutige Zuordnung). Die Anwendung trotz Qualitätsmängel muss medizinisch begründet und dokumentiert werden. Die damit verbundenen Risiken sind zu minimie-ren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anwendung der Stammzellzubereitungen liegt im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes.

7.4. Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

7.4.1. Wirkstoff (nach Art und Menge)

► Präparate-spezifische Informationen zum Wirkstoffgehalt: Siehe Behältnisbeschriftung und Begleitdo-kument!

Zieldosis: ≥4 x 106 vitale CD34+-Zellen pro kg KG

Zieldosis: ≥2 x 108 vitale kernhaltige / CD45+-Zellen bzw. 1,5 x 106 vitale CD34+-Zellen pro kg KG

Stammzellen aus PRB FAU 2,5

Kernhaltige Zellen

einschließlich Erythroblas-ten

5-20x108 in 2 identischen End-produktbeuteln, d.h. je 2,5-10x108 pro Endproduktbeutel0,10 - 0,67 x 108/ml
CD34+-Zellen1-10x106 in 2 identischen End-produktbeuteln, d.h. je 0,5-5x106 pro Endproduktbeutel0,02 - 0,33 x 106/ml
Stammzellen aus PRB FAU 1,67

Kernhaltige Zellen

einschließlich

Erythroblasten

5-20x108 in 3 identischen End-produktbeuteln, d.h. je 1,67-6,67x108 pro Endproduktbeu-tel0,06 - 0,45 x 108/ml
CD34+-Zellen1-10x106 in 3 identischen End-produktbeuteln, d.h. je 0,33-3,33x106 pro Endproduktbeu-tel0,013 - 0,22 x 106/ml

Volumenanteil an Zellen pro ml: 0,063-0,288 ml

7.4.2. Sonstige Bestandteile

► Zusätzliche Informationen zu den sonstigen Bestandteilen, die für eine zweckgemäße Herstellung er-forderlich sind: Siehe Behältnisbeschriftung und Begleitdokument!

Bezugsmenge 1 ml

DMSO 0,099 ml

PBS 0,201 ml

100 ml PBS (Phosphate Buffered Saline) enthalten:

NaCl 800 mg

KCl 20 mg

Na2HPO4.7H20 216 mg

KH2PO4 20 mg

Aqua ad iniect. 100 ml

CPD-Stabilisatorlösung 0,147 - 0,227 ml

(gem. Pharm. Eur.)

1000 ml CPD-Stabilisatorlösung CPD enthalten:

Natriumcitrat 26,3 g

Zitronensäure-Monohydrat 3,27 g

Glucose-Monohydrat 25,5 g

oder wasserfreie Glucose 23,2 g

Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat 2,51 g

Aqua ad iniectabilia ad 1000,0 ml

Plasma 0,152 - 0,235 ml

Hydroxyethylstärke 0,113 - 0,175 ml

Hergestellte Präparate bis 01/2025 beinhalten:

(HES 450/0,7)

1000 ml HES enthalten:

  • Poly(O-2-hydroxyethyl)stärke 60 g
  • Substitutionsgrad 0,70 - 0,80
  • Durchschnittsmolekulargewicht: 450.000

Natriumchlorid 9,0 g

Salzsäure, Natriumhydroxyd, Wasser für Injektionszwecke

Hergestellte Präparate ab 02/2025 beinhalten:

SedimSure 6% HES 600

500 ml HES enthalten:

Poly(O-2-hydroxyethyl) stärke 57,0- 63,0 g

Durchschnittsmolekulargewicht: 488.750 - 661250 Da

Natriumgehalt 146,3 – 161,7 mmol/l

Chloridgehalt 146,3 - 161,7 mmol/l

Salzsäure, Natriumhydroxyd, Wasser für Injektionszwecke

Restzellen:

Bezugsmenge Stammzelltransplantat

Thrombozyten: < 50 x 109

Erythrozyten: < 200 x 109

Erythroblasten: 0 - 2,9 x 108

Bezugsmenge Packungseinheit bei „Stammzellen aus PRB FAU 2,5"

Thrombozyten: < 25 x 109

Erythrozyten: < 100 x 109

Erythroblasten: 0 - 1,45 x 108

Bezugsmenge Packungseinheit bei „Stammzellen aus PRB FAU 1,67"

Thrombozyten: < 16,7 x 109

Erythrozyten: <66,7 x 109

Erythroblasten: 0 - 0,97 x 108

7.5. Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

Stärke 1: 30 bis 50 ml

Suspension nach Auftauen im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

2 Beutel pro Transplantat.

Stärke 2: 45 bis 75 ml

Suspension nach Auftauen im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

3 Beutel pro Transplantat

7.6. Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer / Inhaber der Zulassung

Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen)

Maximiliansplatz 2

91054 Erlangen

7.7. Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Universitätsklinikum Erlangen

Transfusionsmedizinische und Hämostaseologische Abteilung

Maximiliansplatz 2

91054 Erlangen

7.8. Zulassungsnummer

Stärke 1: Zul.-Nr.: PEI.H.02176.01.1

Stärke 2: Zul.-Nr.: PEI.H.02176.02.1

7.9. Datum der Erteilung der Zulassungen

28.10.2004

7.10. Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8. Sonstige Hinweise

8.1. Auftauanleitung

(Nur für kryokonservierte Präparate, ggf. Nummern der Stärken benennen)

Allgemein

Vor dem Auftauen sind die korrekte Zuordnung (Identität) und die Qualität einschließlich der Unversehrt-heit der Stammzellzubereitung zu prüfen. Das Auftauen sollte möglichst patientennah erfolgen, um eine unmittelbare Transfusion nach dem Auftauen zu gewährleisten. Zum Auftauen dürfen nur geeignete und dafür qualifizierte Geräte mit CE-Zertifikat und gültiger Prüfplakette verwendet werden. Das Auftauen erfolgt bei +37°C ohne Schüttelbewegung. Auftauanweisung: Der Beutel wird aus der schützenden Lager- und Transportkassette entnommen und in einen weiteren leeren Plastikbeutel verbracht und solange im Wasserbad geschwenkt, bis das Präparat soweit angetaut ist, das die Auflösung von Kristallen erkennbar wird. Sobald keine Kristalle mehr sichtbar bzw. fühlbar sind, sollte die Stammzellzubereitung unverzüglich über einen Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm transfundiert werden. Ggf. wird sie vor Verabrei-chung entsprechend der Wascheinleitung (siehe 8.2) gewaschen. Nach der Transfusion ist das Behältnis und das Filtersystem auf Gerinnsel zu prüfen, das Präparatebehältnis mit dem Transfusionssystem steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2°C bis +10°C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen auf-zubewahren.

8.2. Waschanleitung

(Nur für kryokonservierte Präparate, ggf. Nummern der Stärken benennen)

Allgemein

Für das Waschen sollten nur die vom Hersteller in der Waschanleitung genannten Lösungen, Substanzen und Geräte verwendet werden. Die Vorgaben der Waschanleitung sind unbedingt einzuhalten, um die Risiken einer Zellschädigung und eines Zellverlusts möglichst gering zu halten.

Als Waschlösung empfiehlt der Hersteller ggf. die von Pablo Rubinstein 1995 beschriebende Lösung. Diese enthält 2,5% [wt/vol] Humanalbumin und 5% [wt/vol] Dextran 40 in isotoner Kochsalzlösung. Pablo Ru-binstein empfiehlt alternativ ein Volumen, das geeignet für die Infusion beim Empfänger ist, oder ein Vo-lumen, das dem Transplantatvolumen vor Waschen entspricht. Dementsprechend käme die Anwendung von maximal 75 ml der Waschlösung mit 2,5% [wt/vol] Humanalbumin und 5% [wt/vol] Dextran 40 in isotoner Kochsalzlösung in Frage. Toxikologisch bemerkenswert ist hier allenfalls der Dextrananteil, der auf maximal 5 Prozent Dextran 40 von 75 ml, also auf 3,75 g Dextran 40 hinausläuft. Von einer solchen Dextran-40-Menge ist keine Toxizität zu erwarten außer der dosisunabhängigen Möglichkeit des Auftre-tens allergischer Reaktionen. Angemerkt sei, dass das Waschen am Ort der Anwendung arzneimittelrecht-lich als gerichtete ad-hoc-Zubereitung unter Verantwortung des anwendenden Arztes anzusehen ist.

8.3. Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern

Um das Risiko einer Übertragung von Infektionserregern zu minimieren, wurde der Spender anlässlich der Eignungsuntersuchung mit negativem Ergebnis getestet auf

  • Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom)
  • Hepatitis B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak, HBV-Genom)
  • Hepatitis C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom)
  • Hepatitis E Virus (HEV-Genom)
  • West-Nil-Virus (WNV-Genom)
  • Treponema pallidum (Ak-Test)
  • Humanes T-lymphotropes Virus (Anti-HTLV1/2-Ak)
  • Parvovirus B19 (Parvovirus B19-Genom)

Bei einem im Screening wiederholt reaktiven Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist gemäß Bekanntma-chung des Paul-Ehrlich-Institutes (BAnz AT 18.03.2014 B6) der Befund durch weitere Testungen als nicht spezifisch zu bewerten bzw. bei spezifisch reaktivem Anti-HBc-Befund sicherzustellen, dass virologische Kriterien (HBV-Genom negativ, Anti-HBs-Titer ≥ 100 IU/L) für eine ausgeheilte HBV-Infektion sprechen.

Der Spender wurde getestet auf Humanes Cytomegalie-Virus (Anti-CMV-IgG und -IgM, ggf. CMV-Genom).

Bei frischen Stammzellzubereitungen wurde der Spender bei der Stammzellentnahme erneut auf die o. g. Parameter getestet.

► Befunde: Siehe Begleitdokument! Falls die aktuellen Befunde bei der Abgabe von frischen Stammzell-zubereitungen noch nicht vorliegen, werden sie unverzüglich nachgereicht. Bei nachgewiesener Infektio-sität ist das Präparat entsprechend gekennzeichnet (Achtung: Biologische Gefahr!) und muss getrennt transportiert und gelagert werden.

8.4. Qualitätssicherung

Für die Transplantation von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ergreifen. Dazu ge-hören u. a. detaillierte Anweisungen für die

  • Indikationsstellung,
  • Vor- und Nachbehandlung,
  • Maßnahmen bei transplantationsassoziierten Komplikationen,
  • Wahl der Art und Menge der Stammzellzubereitung
  • Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Unversehrtheit des Transplantats und der Funktionsfähigkeit der Stammzellen,
  • Nachuntersuchung des Patienten zur Feststellung des Transplantationserfolges,
  • patientenbezogene Dokumentation und
  • Meldeverpflichtungen.

Die Entscheidungskriterien für die Spenderauswahl und ggf. für eine spezielle Aufbereitung der Stamm-zellzubereitung sowie prophylaktische Maßnahmen bei der Anwendung und die Überwachung der An-wendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung festzulegen.

8.5. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

Nach Anwendung sind die Primärbehältnisse der Stammzellzubereitungen steril zu verschließen und 24 Stunden bei +2°C bis +10°C für eventuell erforderliche Nachuntersuchungen aufzubewahren. Nicht ver-wendete Präparate müssen dem Hersteller gemeldet werden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie dürfen nicht für andere als den vom Hersteller angegebenen Empfänger verwendet werden. Die ord-nungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entspre-chend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Eine Nutzung für wissen-schaftliche Zwecke ist mit Einverständnis des Spenders möglich. Die Anwendung und der Verbleib aller Stammzellzubereitungen sind im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems zu dokumentieren.

  1. 9.

    Verweise

    Die Präparate-spezifischen Angaben auf der Behältnisbeschriftung und dem Begleitdokument müssen be-achtet werden.

    Zu berücksichtigen sind ferner die aktuelle „Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoeti-schen Stammzellzubereitungen“ und gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen und Bekanntma-chungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts.

10. Datum der letzten Überarbeitung

15.06.2026

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: PEI.H.02176.02.1 · ENR 2603301

Stand der Information laut Text: 15.06.2026

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Fakten zu Stammzellen aus PRB FAU 1.67

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Humane allogene hämatopoetische Stammzellen aus Nabelschnurblut 0 cells/ml/ml
Darreichungsform Schüttellösung
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Blutprodukt, Biologische Arzneimittel
Packungsgrößen 25 ml
Haltbarkeit 15 Jahre (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei -160°C in der Gasphase über Flüssigstickstoff
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX04 Stammzellen aus Nabelschnurblut
Zulassung PEI.H.02176.02.1, seit 28.10.2004, verlängert 04.03.2013; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Universitätsklinikum Erlangen AöR, 91054 Erlangen
Hersteller (Freigabe) Universitätsklinikum Erlangen AöR Transfusionsmedizinische und Hämostaseologische Abteilung
Risikoverfahren
9 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten-, die nach dem 30.09.2006 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die auf aHBc negativ getestet wurden.: anti-HBc
  • Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen -ausgenommen virusinaktivierte Blutkomponenten- . Spenderrückstellung von Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Chikungunya-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Chikungunya-Fieber (Arbo-Viren)
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahme zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen: Einführung von HIV1-NAT-Testsystemen mit zwei Zielregionen (Dual Target). Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution, die nach dem 01.01.2015 für den Verkehr freigegeben werden, müssen bei dem Spender-Screening HIV-1 NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) Testsysteme eingesetzt werden, die geeignet sind, die mögliche Unterbestimmung bzw. Nichterkennung einer Zielregion auszugleichen oder auszuschliessen. Ein möglicher Ansatz ist die Verwendung eines sogenannten Dual-Target NAT-Tests, bei dem zwei (oder mehr) verschiedene Abschnitte des HIV-Genoms amplifiziert und nachgewiesen werden..(s.Bescheid).
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.
  • Nutzung einer Online-Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes zum Ausschluss von Blutspenden für die Herstellung von Blutzubereitungen von Reisenden nach Rückkehr aus Endemiegebieten: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma darf, soweit die Arzneimittel Gegenstand der in der nachfolgenden Tabelle im Bundesanzeiger bekanntgemachten Bescheide sind, nach dem 01.10.2018 kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in einem Land aufgehalten haben, das in der Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes www. pei.de/info-spenderrueckstellung als Endemiegebiet angegeben ist.
  • Einführung Risiko-minimierender Maßnahmen zur Prävention von West-Nil-Virus-Übertragungen durch Blut- und Stammzellzubereitungen in Deutschland: Spendewillige Personen, die sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. November eines Jahres, an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in einem WNV-Endemiegebiet in Deutschland aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr von dort für einen Zeitraum von vier Wochen von Stammzell-, Blut- oder Plasmaspenden zurückgestellt werden. Die WNV-Endemiegebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) werden in der Datenbank Spensderrückstellung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI- Data Base Emerging Infections https://pei-dabei.de/fmi/webd/live, siehe Beispiel in Anlasge 1) ausgewiesen.

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2603301), Datensatz vom 09.07.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.