Info Patient Hauptmenü öffnen

Thrombozytenkonzentrat-KL, gepoolt - Zusammengefasste Informationen

Dostupné balení:

Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Thrombozytenkonzentrat-KL, gepoolt

Thrombozytenkonzentrat – KL, gepoolt

1.    Identifizierung des Arzneimittels

Thrombozytenkon­zentrat – KL, gepoolt

b) Stoffgruppe

zelluläre Blutzubereitung, Thrombozyten zur Transfusion

2

Die Gabe von Thrombozytenkon­zentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.

3.    Informationen zur Anwendung

Thrombozytenkonzentrat – KL, gepoolt

Eine CMV-Infektion kann bei

– Föten

– Frühgeborenen

– Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten

– Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates

zu schweren Erkrankungen führen.

c)    wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompatibilitäten
  1. wechselwirkungen mit anderen arzneimitteln, soweit sie die wirkungsweise des arzneimittels beeinflussen können und hauptinkompati­bilitäten

    Durch Medikamente, die die Thrombozytenfun­ktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkon­zentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkon­zentrat ist nicht zulässig.

    d) Verwendung für besondere Personengruppen Bei Rh (D) – negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkon­zentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

    Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

    Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

    e) Warnhinweise

    sind nicht angeordnet.

4.    Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung a) Dosierung

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung a) Dosierung

Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.

Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2×1011 Thrombozyten, entsprechend einer

Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.

b) Art der Anwendung

zur i. v. Infusion

c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

e)    überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.

f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5.    nebenwirkungen

Thrombozytenkonzentrat – KL, gepooltThrombozytenkon­zentrat – KL, gepoolt

nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSEkranken Rindern erworben werden kann.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

– Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-RisikoVerhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-EhrlichInstitut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: anzuzeigen.

– Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie

Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser

Gebrauchsinfor­mation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-EhrlichInstitut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

des Verfalldatums darf das Thrombozytenkon­zentrat nicht mehr verwendet werden.

Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenkon­zentrat unverzüglich zu transfundieren. Bei Zwischenlagerung ohne Möglichkeit der Agitation sollte auf ausreichenden Gasaustausch geachtet werden (Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten).

Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich verbraucht werden.

b)    Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozytenkon­zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenkon­zentrate (z.B. fehlendes „Swirling-Phänomen“ bzw. Wolkenbildung bei leichtem Schwenken, erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.

c)    Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

Human-Thrombozyten gepoolt aus 5 Vollblutspenden 2 × 1011 bis 4,5 × 1011 Thrombozten/Stan­dardpackung

Sonstige Bestandteile:Sonstige Bestandteile:

1ml Susupension enthält

CPD-Stabilisatorlösung (PH.Eur.): 0,10 ml (0,08–0,12)

Human-Plasma der angegebenen ABO-Blutgruppe:

0,36 ml (0,31–0,40 ml)

InterSol Additivlösung: 0,54 ml (0,61–0,48 ml)

Restzellzahlen pro Einheit:

Human-Leukozyten < 1 × 106 / Einheit Human-Erythrozyten < 2,5 × 109 / Einheit

Zusammensetzung der CPD-Stabilisatorlösung (nach Angabe des Herstellers):

Zitronensäure Monohydrat 3,27 g

Natriumcitrat Dihydrat 26,20 g

Glucose Monohydrat 25,50 g

Natriumhydrogen­phosphat-Dihydrat 2,51 g

Wasser für Injektionszwecke ad 1000 ml

Zusammensetzung der InterSol Additivlösung (nach Angaben des Herstellers):

Natriumcitrat-Dihydrat 3,18 g

Dinatriumphosphat-Anhydrat 3,05 g

Natriumdihydro­genphosphat-Dihydrat 1,05 g

Natriumacetat-Trihydrat 4,42 g

Natriumchlorid 4,52 g

Wasser für Injektionszwecke ad 1000 ml

d)    darreichungsform und inhalt, behältnis
Thrombozytenkonzentrat – KL, gepoolt
e)    angaben zum pharmazeutischen unternehmer/inhaber der zulassung

Universitätskli­nikum Köln (AöR), Kerpener Str. 62, 50937 Köln

f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Zentrale Dienstleistun­gseinrichtung für Transfusionsme­dizin, Universitätskli­nikum Köln (AöR), Kerpener Str. 62, 50937 Köln

Tel.: 0221–478–4868; Fax: 0221–478–3155

g)    zulassungsnummer

PEI.H.04748.01.1

h)    Datum der Erteilung der Zulassung
  1. Datum der Erteilung der Zulassung24.06.2010
i)    Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8.    Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserre­gern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskran­kheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Thrombozyten­konzentrat – KL, gepoolt“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema pallidum (AntiTreponema pallidum-Ak). „Thrombozyten­konzentrat – KL, gepoolt“ aus Spenden mit wiederholt reaktivem Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist negativ getestet auf HBV-Genom und enthält mindestens 100 IU/l an schützenden Anti-HBs-Antikörpern. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenasso­ziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssiche­rung:

Für die Transfusion von Thrombozytenkon­zentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsge­setzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und -abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchun­g der

Patienten für die Feststellung des Transfusionser­folges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskri­terien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkin­suffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit angeborenen Thrombozytopathien/-penien, Autoimmunthrom­bozytopenien, fötaler bzw. Alloimmunthrom­bozytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitätssicherung durch die transfusionsve­rantwortlichen Personen festzulegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuellen “Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.