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Thrombozytenkonzentrat-KL, gepoolt – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
Stärke:
0 cells/ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Thrombozytenkonzentrat-KL, gepoolt

Identifizierung des Arzneimittels

  1. a) Bezeichnung

„Thrombozytenkonzentrat - KL, gepoolt“

  1. b) Stoffgruppe

Blutzubereitung, Thrombozyten zur Transfusion

2.

Anwendungsgebiete

Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatz-störungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.

3.

Informationen zur Anwendung

  1. a) Gegenanzeigen

Absolut:

  • Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht.

Relativ bei:

  • Potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Kno-chenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut), ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplantatspenders oder Blutsverwandten des Transplantatspenders vor der Transplanta-tion unbedingt zu vermeiden.
  • Bekannte Überempfindlichkeit des Empfängers gegen humane Plasmaproteine
  • Thrombotische Mikroangiopathie (HUS, TTP)
  • Primäre Immunthrombozytopenie (ITP)
  • Posttransfusioneller Purpura (PTP)
  • Heparininduzierter Thrombozytopenie (HIT-2)
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren.

Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen auf-grund einer Alloimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundieren. Die Transfusi-onsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten ange-passt werden.

Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratin-toxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klini-schen Zustand angepasst werden.

Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, be-sonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy be-strahlte Thrombozytenkonzentrate transfundiert werden:

  • Föten (intrauterine Transfusion)
  • Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
  • Patienten bei Verdacht auf schwere angeborene Immundefizienz
  • Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
  • Patienten mit schweren T-Zell-Defektsyndromen (z. B. SCID)
  • Patienten für die HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzentrate be-nötigt werden
  • Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stamm-zellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
  • Patienten mit M. Hodgkin Lymphom
  • Patienten unter Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deoxycoformycin)
  • Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
  • Patienten bei autologer Stammzelltransplantation
  • Patienten, die ein Thrombozytenkonzentrat eines Blutsverwandten erhalten
  • Hämato-onkologische Patienten unter Therapie mit Antithymozy-tenglobulin (ATG) oder Alemtuzumab (anti-CD52)

Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkon-zentraten für:

  • Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
  • Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Mo-nate nach der Transplantation sowie Patienten bis 3 Monate nach autologer Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (bei Ganzkörperbestrahlung 6 Monate)
  • Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion oder andauernder im-munsuppressiver Therapie nach allogener Transplantation häma-topoetischer Stammzellen

Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper bzw. CMV-DNA zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patienten-gruppen (s. u.) durchgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist unklar, ob die Verwendung CMV ausgewählter Blutspenden das Ri-siko einer transfusionsassoziierten CMV Infektion vermindert (s. Quer-schnitts-Leitlinien).

Eine CMV-Infektion kann bei

  • Föten
  • Frühgeborenen
  • Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immun-defekten
  • Organ- und Stammzelltransplantierten

zu schweren Erkrankungen führen.

  1. c)

    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgeho-ben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalzi-umhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Throm-bozytenkonzentrat ist nicht zulässig.

  1. d) Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D) - negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkon-zentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohli-chen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Throm-bozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)-negative Pati-enten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht im-mer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähi-gen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachun-tersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

  1. e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4.

Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

  1. a) Dosierung

Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.

Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalge-wichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindes-tens 2 x 1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Throm-bozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.

  1. b) Art der Anwendung

zur i. v. Infusion

  1. c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

  1. d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

  1. e) Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.

  1. f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich ab-zubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behand-lung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5.

Nebenwirkungen

  • Unverträglichkeitsreaktionen (z.B. urtikarielle Hautreaktionen und andere akute allergische und anaphylaktoide Reaktionen)
  • Posttransfusionelle Purpura
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • Anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
  • Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion
  • Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nicht-thrombozytäre Antigene
  • Febrile Transfusionsreaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zu-sammenhang mit der Transfusion
  • Hämolytische Reaktionen nach Transfusion von AB0-inkompatiblen Thrombozytenkonzentraten
  • Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreis-laufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatorische Über-ladung, TACO) kommen.
  • Graft-versus-Host Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertragung proliferationsfähiger Lymphozyten
  • Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislauf-reaktionen infolge von Citratintoxikationen möglich.
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letz-ter Sicherheit ausschließen.
  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arz-neimitteln ist die Übertragung von Infektionserregern – auch bis-lang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitisviren, seltener für HIV. Eine Übertragung von Parasiten wie z.B. Malariaerregern ist grundsätzlich möglich.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwa-chung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6103-773116, Telefax: +49 6103-771268, Webs-ite: www.pei.de bzw. www.pei.de/haemovigilanz-formulare, E-Mail: bio-vigilance@pei.de anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkun-gen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzei-gen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu bei-tragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimit-tels zur Verfügung gestellt werden.

6.

Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkonzentraten sind mor-phologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivi-tät der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Leukozy-tendepletion auf < 1 x 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert. Das Thrombozytenkonzentrat enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch kör-perfremde Stoffe.

7.

Weitere Hinweise

  1. a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

Das Thrombozytenkonzentrat „Thrombozytenkonzentrat - KL, gepoolt“ ist max. 4 Tage zzgl. Entnahmetag bis zu dem auf dem Etikett angege-benen Verfalldatum bei 22 ± 2°C unter gleichmäßiger Agitation haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Thrombozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.

Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozyten-konzentrat unverzüglich zu transfundieren. Bei Zwischenlagerung ohne Möglichkeit der Agitation sollte auf ausreichenden Gasaustausch ge-achtet werden (Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten).

Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unver-züglich verbraucht werden.

  1. b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozytenkonzentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Throm-bozytenkonzentrate (z.B. fehlendes „Swirling-Phänomen“ bzw. Wolken-bildung bei leichtem Schwenken, erkennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.

  1. c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

Wirkstoffe (nach Art und Menge):

Human-Thrombozyten gepoolt aus 5 Vollblutspenden

2,0 x 1011 bis 4,5 x 1011 Thrombozyten/Standardpackung

Sonstige Bestandteile:

1ml Suspension enthält:

Human-Plasma der angegebenen

ABO-Blutgruppe: 0,31 - 0,40 ml

CPD-Stabilisatorlösung (PH. Eur.): 0,08 - 0,12 ml

InterSol Additivlösung: 0,61 - 0,48 ml

Restzellzahlen pro Einheit:

Human-Leukozyten < 1 x 106/Einheit

Human-Erythrozyten < 3 x 109/Einheit

Zusammensetzung der CPD-Stabilisator Lösung

(nach Angabe des Herstellers):

Zitronensäure Monohydrat 3,27 g

Natriumcitrat Dihydrat 26,20 g

Glucose Monohydrat 25,50 g

Natriumhydrogenphosphat-Dihydrat 2,51 g

Wasser für Injektionszwecke ad 1000 ml

Zusammensetzung der InterSol Additivlösung

(nach Angaben des Herstellers):

Natriumcitrat-Dihydrat 3,18 g

Dinatriumphosphat-Anhydrat 3,05 g

Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat 1,05 g

Natriumacetat-Trihydrat 4,42 g

Natriumchlorid 4,52 g

Wasser für Injektionszwecke ad 1000 ml

  1. d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

270 bis 390 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

  1. e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zu-lassung

Universitätsklinikum Köln (AöR), Kerpener Str. 62, 50937 Köln

  1. f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inver-kehrbringen freigegeben hat

Zentrale Dienstleistungseinrichtung für Transfusionsmedizin,

Universitätsklinikum Köln (AöR), Kerpener Str. 62, 50937 Köln

  1. g) Zulassungsnummer

PEI.H.04748.01.1

  1. h) Datum der Verlängerung der Zulassung

22.05.2017

  1. i) Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8.

Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserre-gern:

Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arz-neimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszu-schließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Über-tragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Thrombozytenkonzentrat - KL, gepoolt“ werden ausschließlich Spen-den gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf die vorgeschriebenen Infektionsparameter Humanes Im-mundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom), Hepatitis-E Virus (HEV-Genom), West-Nil-Virus (WNV-Genom, saiso-nale Testung) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). „Thrombozytenkonzentrat - KL, gepoolt“ aus Spenden mit wiederholt re-aktivem Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper ist negativ getestet auf HBV-Genom und enthält mindestens 100 IU/l an schützenden Anti-HBs-An-tikörpern. Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Ri-siko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssicherung:

Für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sind von den Ein-richtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Quali-tätssicherung nach §15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und -abfall bei un-terschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhal-tung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anwei-sungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifen-der Prophylaxe. Die Entscheidungskriterien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkinsuffizien-zen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intrava-saler Gerinnung, Patienten mit angeborenen Thrombozytopathien/-pe-nien, Autoimmunthrombozytopenien, fötaler bzw. Alloimmunthrombozy-topenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezoge-nen Qualitätssicherung durch die transfusionsverantwortlichen Perso-nen festzulegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrich-tung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuelle “Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestand-teilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärz-tekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.

9.

Datum der letzten Überarbeitung

02.09.2025

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: PEI.H.04748.01.1 · ENR 2604201

Stand der Information laut Text: 02.09.2025

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Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Thrombozytenkonzentrat-KL, gepoolt

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Thrombozyten 0 cells/ml/ml
Darreichungsform Schüttellösung
Art der Anwendung Infusion intravenös
Art des Arzneimittels Biologische Arzneimittel, Blutprodukt
Packungsgrößen Standardpackung 390 ml
Haltbarkeit 4 Tage (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei +20°C bis +24°C
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX02 Thrombozyten
Zulassung PEI.H.04748.01.1, seit 24.06.2010, verlängert 12.05.2017; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Universitätsklinikum Köln AöR, 50937 Köln
Hersteller (Freigabe) Universitätsklinikum Köln AöR Zentrale Dienstleistungseinrichtung für Transfusionsmedizin
Risikoverfahren
6 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Qualitätsstandards von In-Vitro-Diagnostika (IVD) im Blutspendewesen und zur Risikovorsorge bei der Spendertestung: Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution (kurz Blut- und Stammzellzubereitungen), die nach dem 01.10.2013 zum In-Verkehr-Bringen freigegeben werden, dürfen zur Untersuchung der Spender auf Infektionsmarker HIV, HBV und HCV (sogenanntes Spender-Screening) nur solche Prüfverfahren verwendet werden, für die mit entsprechenden Unterlagen belegt wurde, dass sie die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid definierten Anforderungen erfüllen und für die eine chargenbezogene Überprüfung entsprechend Anlage 2 durchgeführt wird.
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Rückstellung von Blutspendern, die sich in den letzten vier Wochen in einem Zika-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma, die keinem Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in den letzten vier Wochen vor der Blut- oder Plasmaspende in einem Risiko-Endemiegebiet für Zika-Viren aufgehalten haben.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.
  • Einführung Risiko-minimierender Maßnahmen zur Prävention von West-Nil-Virus-Übertragungen durch Blut- und Stammzellzubereitungen in Deutschland: Spendewillige Personen, die sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. November eines Jahres, an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in einem WNV-Endemiegebiet in Deutschland aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr von dort für einen Zeitraum von vier Wochen von Stammzell-, Blut- oder Plasmaspenden zurückgestellt werden. Die WNV-Endemiegebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) werden in der Datenbank Spensderrückstellung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI- Data Base Emerging Infections https://pei-dabei.de/fmi/webd/live, siehe Beispiel in Anlasge 1) ausgewiesen.

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2604201), Datensatz vom 09.06.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.