Info Patient

Thrombozytapheresekonzentrat, plasmareduziert und bestrahlt (L) – Beipackzettel, Nebenwirkungen, Dosierung

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
Stärke:
2000000000 Zellen/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Thrombozytapheresekonzentrat, plasmareduziert und bestrahlt (L)

1. Identifizierung des Arzneimittels

  1. a) Bezeichnung

Thrombozytapheresekonzentrat, plasmareduziert und bestrahlt (L)

  1. b) Stoffgruppe

Thrombozyten zur Transfusion

2. Anwendungsgebiete

Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Be-handlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedri-gen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plätt-chen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsnei-gung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.

Das mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkonzentrat ist besonders geeignet zur Anwendung bei gefährdeten Patienten, bei denen eine transfusionsassoziierte Graft-versus-Host-Reaktion vermieden werden soll, wie

  • Föten (intrauterine Transfusion)
  • Neugeborene nach intrauterinen Transfusionen
  • Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz
  • Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
  • Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)
  • HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzentrate
  • Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer

Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabel-

schnurblut)

  • Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphome (alle Stadien)
  • Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z. B. Fludarabin,

Cladribin, Deoxycoformycin)

  • Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
  • Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei

Monate nach Transplantation)

Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozyten-konzentraten für:

  • Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizi-enz
  • Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation
  • Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Trans-plantation hämatopoetischer Stammzellen

Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von be-strahlten Thrombozytenkonzentraten bei:

  • Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschafts-woche)

  • Patienten mit AIDS, Leukämien und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neuroblastom

3. Informationen zur Anwendung

  1. a) Gegenanzeigen

Absolut: Eine absolute Kontraindikation gibt es nicht.

Relativ:

  • Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut), z. B. bei Patienten mit aplastischen Anämien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplan-tatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantati-on unbedingt zu vermeiden.
  • bekannten Immunthrombozytopenien
  • bekannte Überempfindlichkeit des Empfängers gegen humane Plasmaproteine
  • posttransfusioneller Purpura
  • heparininduzierter Thrombozytopenie
  • kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thromb-

asthenie Glanzmann oder Bernard-Soulier-Syndrom.

  1. b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren. Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Alloimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Mög-lichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundieren. Die Transfusions-geschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten an-gepasst werden. Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusions-geschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.

Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper zur Ver-meidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patien-tengruppen durchgeführt werden. Der tatsächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinnung der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).

Eine CMV-Infektion kann bei

  • Föten
  • Frühgeborenen
  • Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Im-mundefekten
  • Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates

zu schweren Erkrankungen führen.

  1. c)

    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbil-dungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in dem-selben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkonzentrat ist nicht zulässig.

  1. d) Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D) – negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Al-ter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit Aus-nahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu ver- meiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nach-untersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßen Ge-brauch bestehen keine Einwände.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens ½ Stunde eingehalten werden.

  1. e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

  1. a) Dosierung

Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zu-stand und der Thrombozytenzahl des Patienten. Der Thrombozy-tenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt 2 x 1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Throm-bozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerläss-lich.

  1. b) Art der Anwendung: zur i. v. Infusion
  2. c) Häufigkeit der Verabreichung: nach Indikationsstellung
  3. d) Dauer der Behandlung: nach Indikationsstellung
  4. e) Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.

  1. f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüg-lich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und ei-ne Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5. Nebenwirkungen

  • Unverträglichkeitsreaktionen (z. B. urtikarielle Hautreaktionen, posttransfusionelle Purpura und andere anaphylaktoide Reakti- onen)
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
  • Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfusion
  • Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und

nicht-thrombozytäre Antigene

  • Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert

    sind, können febrile Transfusionsreaktionen in unmittelba-

    rem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftre-

    ten.

  • Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-

Kreislaufreaktionen infolge von Citratintoxikationen möglich.

  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht

mit letzter Sicherheit ausschließen.

  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestell-

ten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankhei-

ten durch Übertragung von Erregern – auch bislang unbe-

kannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für

Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyn-

drom (AIDS).

  • Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern

von Transfusionen, deren Spender später an der varianten

Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls

der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde.

Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bis-

lang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr

von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern

erworben werden kann.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach Zulas-sung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierli-che Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arz-neimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefor-dert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinsti-tut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: www.pei.de anzuzeigen.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwir-kungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachin-formation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

6. Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesystems darstellen. Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist so-fort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lage-rungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 x 106 Leu-kozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisie-rung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) und durch die Bestrahlung mit mindestens 25 Gy die Übertragung mitosefä-higer immunkompetenter Lymphozyten stark vermindert, somit die Gefahr einer transfusionsassoziierten Graft-versus-Host-Reaktion vermieden. Das Thrombozytenkonzentrat enthält weder körpereigene Substanzen in physiologischer Konzentration noch körperfremde Stoffe.

7. Weitere Hinweise

  1. a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit

Das Thrombozytapheresekonzentrat, plasmareduziert und be-strahlt (L) ist 4 Tage (4 x 24 h) ab Mitternacht des Entnahmetages bei 22 ± 2 °C unter gleichmäßiger Agitation haltbar. Nach Ablauf des Verfallsdatums darf das Thrombozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.

Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Throm-bozytenkonzentrat unverzüglich zu transfundieren. Bei Zwischen-lagerung ohne Möglichkeit der Agitation sollte auf ausreichenden Gasaustausch geachtet werden (Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten).

Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich verbraucht werden.

  1. b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozytenkon-zentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auf-fällige Thrombozytenkonzentrate (z. B. fehlendes „Swirling-Phänomen“ bzw. Wolkenbildung bei leichtem Schwenkung, er-kennbare Aggregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.

  1. c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

Wirkstoffe (qualitativ und quantitativ)

Human-Thrombozyten aus einer einzelnen Apheresespende

2 x 1011 bis 4,5 x 1011 Thrombozyten/Standardpackung

sonstige Bestandteile

bezogen auf 1 ml:

0,30 – 0,40 ml Plasma

0,03 – 0,04 ml ACD-A-Stabilisatorlösung

0,56 – 0,67 ml T-Pas+

100 ml ACD-A Stabilisatorlösung enthalten:

Natriumcitrat 2,20 g

Zitronensäure-Monohydrat 0,80 g

Glukose-Monohydrat 2,45 g

1000 ml T-Pas+-Lösung enthalten:

Natriumcitrat-Dihydrat 3,18 g

Natriumchlorid 4,05 g

Natriumacetat-Trihydrat 4,42 g

Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat 1,05 g

Dinatriumhydrogenphosphat 3,05 g oder Dinatriumphosphat, 12 H2O 7,69 g

Kaliumchlorid 0,37 g

Magnesiumchlorid-Hexahydrat 0,30 g

Restzellzahlen pro Packungseinheit:

Leukozytengehalt: < 1 x 106/TE

Erythrozytengehalt: < 3 x 109/TE

  1. d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

220 bis 300 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

  1. e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer (Inhaber der Zulassung)

Universitätsklinikum Leipzig AöR

Kaufmännischer Vorstand

Liebigstraße 18

04103 Leipzig

  1. f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat

Universitätsklinikum Leipzig AöR

Institut für Transfusionsmedizin

Johannisallee 32

04103 Leipzig

  1. g) Zulassungsnummer

PEI.H.02048.01.1

  1. h) Datum der Erteilung oder der Verlängerung der Zulassung

28.01.2008

  1. i) Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8. Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infekti-onserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrank-heiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getrof-fen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von Thrombozytapheresekon-zentrat, plasmareduziert und bestrahlt (L) werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Er-gebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis B-Virus (HbsAg, Anti-HBc-Ak, HBV-Genom), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV) u. a. und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.

Qualitätssicherung: Für die Transfusion von Thrombozytenkon-zentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und –abfall bei unterschied-lichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anwei-sungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskriterien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkinsuffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodys-plasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit an-geborenen Thrombozytopathien/-penien, Autoimmunthrombozy-topenien, fötaler bzw. Alloimmunthrombozytopenie, für die Aus-wahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Über-wachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezo-genen Qualitätssicherung durch die transfusionsverantwortlichen Personen festzulegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämo-therapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.

  1. 9. Datum der letzten Überarbeitung: Februar 2020

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: PEI.H.02048.01.1 · ENR 2602513

Stand der Information laut Text: 02/2020

Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht den Rat eines Arztes oder Apothekers.

Fakten zu Thrombozytapheresekonzentrat, plasmareduziert und bestrahlt (L)

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Thrombozyten 2000000000 Zellen/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Biologische Arzneimittel, Blutprodukt
Packungsgrößen 300 ml
Haltbarkeit 4 Tage (ungeöffnete Packung)
Lagerung Unter ständiger Agitation; Bei +20°C bis +24°C
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX02 Thrombozyten
Zulassung PEI.H.02048.01.1, seit 28.01.2008, verlängert 17.05.2016; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Universitätsklinikum Leipzig AöR -Kaufmännischer Vorstand-, 04103 Leipzig
Hersteller (Freigabe) Universitätsklinikum Leipzig AöR Institut für Transfusionsmedizin
Risikoverfahren
7 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren: Übertragung von Schweine-Influenza A/H1-N1-Viren durch Transfusion von zellulären Blutprodukten und therapeutischen Einzelplasmen. (abgeschlossen 11.11.2009)
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Maßnahme zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen: Einführung von HIV1-NAT-Testsystemen mit zwei Zielregionen (Dual Target). Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution, die nach dem 01.01.2015 für den Verkehr freigegeben werden, müssen bei dem Spender-Screening HIV-1 NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) Testsysteme eingesetzt werden, die geeignet sind, die mögliche Unterbestimmung bzw. Nichterkennung einer Zielregion auszugleichen oder auszuschliessen. Ein möglicher Ansatz ist die Verwendung eines sogenannten Dual-Target NAT-Tests, bei dem zwei (oder mehr) verschiedene Abschnitte des HIV-Genoms amplifiziert und nachgewiesen werden..(s.Bescheid).
  • Rückstellung von Blutspendern, die sich in den letzten vier Wochen in einem Zika-Endemiegebiet aufgehalten haben.: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma, die keinem Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in den letzten vier Wochen vor der Blut- oder Plasmaspende in einem Risiko-Endemiegebiet für Zika-Viren aufgehalten haben.
  • Risiko-minimierende Maßnahmen zur Prävention von Übertragungen des Hepatitis-E-Virus durch Blutkomponenten zur Transfusion und von Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution: Erythrozyten- und Thrombozyten-Konzentrate, sowie allogene, nicht für einen bestimmten Empfänger hergestellte Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) negativ auf Hepatitis-E-Virus (HEV) Genome getestet worden sind.Quarantäne-gelagerte therapeutische Frischplasmen, die ab dem 01.01.2021 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT negativ auf HEV Genome getestet worden sind.Stammzellpräparate für die hämatopoietische Rekonstitution aus peripherem Blut oder aus Knochenmarkentnahme, sowie autologe und allogene, für einen bestimmten Empfänger hergestellte Präparate aus Nabelschnurblut, die ab dem 01.01.2020 in den Verkehr gebracht werden, müssen aus Spenden hergestellt sein, die mit einer geeigneten NAT auf HEV Genome getestet worden sind. Das Ergebnis der Testung ist der anwendenden ärztlichen Person zur Entscheidung über eine Anwendung nach individueller Nutzen-Risikoabwägung mitzuteilen.
  • Nutzung einer Online-Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes zum Ausschluss von Blutspenden für die Herstellung von Blutzubereitungen von Reisenden nach Rückkehr aus Endemiegebieten: Bei der Herstellung von Vollblut, zellulären Blutkomponenten und gefrorenem Frischplasma darf, soweit die Arzneimittel Gegenstand der in der nachfolgenden Tabelle im Bundesanzeiger bekanntgemachten Bescheide sind, nach dem 01.10.2018 kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in einem Land aufgehalten haben, das in der Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes www. pei.de/info-spenderrueckstellung als Endemiegebiet angegeben ist.
  • Einführung Risiko-minimierender Maßnahmen zur Prävention von West-Nil-Virus-Übertragungen durch Blut- und Stammzellzubereitungen in Deutschland: Spendewillige Personen, die sich im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. November eines Jahres, an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in einem WNV-Endemiegebiet in Deutschland aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr von dort für einen Zeitraum von vier Wochen von Stammzell-, Blut- oder Plasmaspenden zurückgestellt werden. Die WNV-Endemiegebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) werden in der Datenbank Spensderrückstellung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI- Data Base Emerging Infections https://pei-dabei.de/fmi/webd/live, siehe Beispiel in Anlasge 1) ausgewiesen.
Frühere Namen Thrombozytapheresekonzentrat, leukozytendepletiert und bestrahlt (L) (ab 10.12.2007)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2602513), Datensatz vom 07.07.2025. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.