Beipackzettel, Nebenwirkungen, Wirkung, Anwendungsgebiete - Thrombozytenkonzentrat N-W
1. Identifizierung des Arzneimittels
- a)
Bezeichnung
Thrombozytenkonzentrat N – W
- b)
Stoffgruppe
Blutzubereitung, Thrombozyten zur Transfusion
2. Anwendungsgebiete
Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungs-neigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bil-dungsstörungen, bei massiver Blutung, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.
3. Informationen zur Anwendung
- a)
Gegenanzeigen
Absolut:
- −
Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht.
Relativ bei:
- − potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut), z. B. bei Patienten mit aplastischen Anämien, Leukä-mien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplantatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.
- − bekannten Überempfindlichkeiten des Empfängers gegen humane Plasmaproteine,
- − bekannten Immunthrombozytopenien,
- − posttransfusioneller Purpura,
- − heparininduzierter Thrombozytopenie,
- − kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanzmann oder Bernard-Soulier-Syndrom.
- b)
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren. Beim Refraktärzu-stand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Alloimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompa-tible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundieren. Die Trans-fusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geach-tet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.
Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders gefähr-deten Patienten mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkonzentrate transfun-diert werden:
- − Föten (intrauterine Transfusionen)
- − Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
- − Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz
- − Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
- − Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)
- − Patienten, für die HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzentrate benötigt werden
- − Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus periphe-rem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
- − Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)
- − Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z. B. Fludarabin, Cladribin, Deoxycoformycin)
- − Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
- −
Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis mindestens drei Monate nach Transplantation)
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
- − Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
- − Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Im-munrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation
- −
Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoeti-scher Stammzellen
Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Thrombozy-tenkonzentraten bei:
- −
Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)
- − Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neu-roblastom
- −
Patienten nach Transplantationen von soliden Organen (einschließlich Herztransplanta-tion)
Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper oder CMV-Virus-Genom im Plasmaüberstand zur Ver-meidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durch-geführt werden. Der tatsächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Tes-tung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).
Eine CMV-Infektion kann bei
- − Föten
- − Frühgeborenen
- − Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten
- −
Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates
zu schweren Erkrankungen führen.
- c)
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Throm-bozytenkonzentrat ist nicht zulässig.
- d)
Verwendung für besondere Personengruppen
Bei Kindern mit einem Körpergewicht unter 25 kg sollte eine Transfusion von Plasma (minor)-inkompatiblen Thrombozytenkonzentraten (z. B. Thrombozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 für Patienten der Blutgruppe A) unbedingt vermieden werden.
Bei Rh (D)-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebilde-ter Anti-D-Antikörper durchzuführen.
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens ½ Stunde ein-gehalten werden.
- e)
Warnhinweise
sind nicht angeordnet.
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
- a)
Dosierung
Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Throm-bozytenzahl des Patienten.
Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Erwach-senen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2 x 1011 Thrombozyten, entspre-chend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z. B. durch Bestim-mung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.
- b)
Art der Anwendung
zur i. v. Infusion
- c)
Häufigkeit der Verabreichung
nach Indikationsstellung
- d)
Dauer der Behandlung
nach Indikationsstellung
- e)
Überdosierung
Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.
Eine Hypervolämie kann bei nicht sachgerechter Dosierung und Infusionsgeschwindig-keit (insbesondere bei Föten und Neugeborenen) auftreten.
- f)
Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Ve-nenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.
5. Nebenwirkungen
- Unverträglichkeitsreaktionen (z. B. urtikarielle Hautreaktionen, posttransfusionelle Pur-pura und andere anaphylaktoide Reaktionen)
- Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
- anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
- Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende Thrombozyten bei massiver Transfu-sion
- Immunisierung des Empfängers gegen thrombozytäre und nicht-thrombozytäre Antigene
- Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten durch die Gabe von leukozytendepletierten Blutkomponenten stark verringert sind, können febrile Transfusionsreaktionen in unmit-telbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.
- Graft-versus-Host-Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Übertragung proliferationsfähiger Lymphozyten
- Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion Herz-Kreislaufreaktionen infolge von Zitratintoxikationen möglich.
- Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit aus-schließen.
- Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Über-tragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern – auch bislang un-bekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z. B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
(1) Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-
Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefor-dert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51–59, 63225 Langen, Telefon +49 6103-773116, Telefax: +49 6103-771268, Website:
www.pei.de bzw. www.pei.de/haemovigilanz-formulare, E-Mail: pharmakovi-gilanz2@pei.de anzuzeigen.
(2) Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an ihren Arzt oder das medizi-nische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinfor-mation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
6. Pharmakologische Eigenschaften
Die wirksamen Bestandteile von Thrombozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Thrombozyten, welche die zellulären Bestandteile des Hämostasesys-tems darstellen. Die Hämostaseaktivität der funktionell intakten Thrombozyten ist sofort nach der Transfusion gegeben. Die Funktionsfähigkeit und mittlere Überlebenszeit der Thrombozyten nimmt mit der Lagerungsdauer ab. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 x 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert. Das Thrombozytenkonzentrat enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch kör-perfremde Stoffe.
7. Weitere Hinweise
- a)
Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
Das Thrombozytenkonzentrat „Thrombozytenkonzentrat N – W“ ist bei + 22 ± 2 °C unter gleichmäßiger Agitation bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum haltbar. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Thrombozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.
Nach Unterbrechung der o.g. Lagerbedingungen ist das Thrombozytenkonzentrat un-verzüglich zu transfundieren. Bei Zwischenlagerung ohne Möglichkeit der Agitation sollte auf ausreichenden Gasaustausch geachtet werden (Lagerung auf einem Gitterrost oder zumindest mit dem Etikett nach unten).
Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich verbraucht werden.
- b)
Optische Prüfung
Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Thrombozytenkonzentrat einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Thrombozytenkonzentrate (z. B. fehlen-des „Swirling-Phänomen“ bzw. Wolkenbildung bei leichtem Schwenken, erkennbare Ag-gregatbildung) dürfen nicht verwendet werden.
- c)
Zusammensetzung des Fertigarzneimittels
Wirkstoffe (nach Art und Menge)
Wirkstoff:
Human-Thrombozyten gepoolt aus den Buffy-Coats von 4 Vollblutspenden
2 x 1011 bis 5 x 1011 Thrombozyten / Standardpackung
0,6 bis 1,9 x 109 Thrombozyten / ml
Sonstige Bestandteile:
0,04 bis 0,11 ml/ml CPD-Stabilisator: (Natriumcitrat-Dihydrat, Citronensäure-Monohyd-rat, Glucose-Monohydrat, Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat, Wasser für Injektions-zwecke; Ph. Eur.)
0,55 bis 0,75 ml/ml Thrombozytenadditivlösung PAS-IIIM:
(Natriumcitrat-Dihydrat, Natriumacetat-Trihydrat, Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat, Dinatriumhydrogenphosphat, Kaliumchlorid, Magnesiumchlorid-Hexahydrat, Natrium-chlorid, Wasser für Injektionszwecke)
0,21 bis 0,34 ml/ml Human-Plasma
Restzellzahlen:
Leukozyten < 1 x 106 / Standardpackung
Erythrozyten < 3 x 109 / Standardpackung
- d)
Darreichungsform und Inhalt, Behältnis
260 bis 360 ml Suspension im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
- e)
Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer / Inhaber der Zulassung
DRK-Blutspendedienst West gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Landesverbände Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Saarland
Feithstraße 182, 58097 Hagen
- f)
Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen frei-gegeben hat
DRK-Blutspendedienst West gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Landesverbände Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Saarland
Feithstraße 180-186, 58097 Hagen
mit den Zentren für Transfusionsmedizin:
Breitscheid, Linneper Weg 1, 40855 Ratingen
Hagen, Feithstr. 180–186, 58097 Hagen
Münster, Sperlichstr. 15, 48151 Münster,
DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Burgweg 5-7, 55543 Bad Kreuznach
- g)
Zulassungsnummer
PEI.H.04370.01.1
- h)
Datum der Verlängerung der Zulassung
02.02.2015
- i)
Arzneimittelstatus
Verschreibungspflichtig
8. Sonstige Hinweise
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstel-lung des Produktes „Thrombozytenkonzentrat N – W“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Huma-nes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom), Hepatitis-E Virus (HEV-Genom), ggf. West-Nil-Virus (WNV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Spenden mit einem spezifisch reaktiven Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper, die zur Herstellung von „Thrombozytenkonzentrat N-W“ verwendet werden, sind negativ getestet auf HBV-Genom. Bei erstmaliger Freigabe der Spenden mit dieser Befundkon-stellation liegt der Anti-HBs-Titer bei > 100 IU/L. Er wird bei der nächsten nach mindes-tens 2 Jahren nach der letzten Bestimmung erfolgenden Spende erneut kontrolliert und muss dem vorgenannten Kriterium weiterhin entsprechen.
Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u. a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert werden.
Qualitätssicherung:
Für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u. a. detaillierte Anweisungen sowohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von Thrombozytenanzahl und –abfall bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Un-versehrtheit der Konserve vor der Transfusion und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikör-per und zu ergreifender Prophylaxe. Die Entscheidungskriterien für die Transfusion von Thrombozyten bei primären und sekundären Knochenmarkinsuffizienzen, aplastischer Anämie oder Myelodysplasie, disseminierter intravasaler Gerinnung, Patienten mit an-geborenen Thrombozytopathien/-penien, Autoimmunthrombozytopenien, fötaler bzw. Alloimmunthrombozytopenie, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung sowie die Überwachung der Anwendung sind im Rahmen einer patientenbezogenen Qualitäts-sicherung durch die transfusionsverantwortlichen Personen festzulegen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:
Die ordnungsgemäße dokumentierte Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Kran-kenversorgung sicherzustellen.
Die jeweils aktuelle „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergän-zende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen. Auf die Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Thera-pie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten wird hingewiesen.
9. Datum der letzten Überarbeitung
03.07.2025
