Beipackzettel - Zulvac 8 Bovis
1. bezeichnung des tierarzneimittels
ZULVAC 8 Bovis Suspension zur Injektion für Rinder
-
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
Eine Impfstoffdosis (2 ml) enthält:
Wirkstoff:
Inaktiviertes Virus der Blauzungenerkrankung, Serotyp 8, Stamm BTV-8/BEL2006/02 '^RP* > 1
*Relative Potenz, die sich im Wirksamkeitstest bei der Maus im Vergleich zu einer Referenzvakzine beim Rind als wirksam erwiesen hat.
Adjuvanzien:
Sonstige Bestandteil:
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
-
3. DARREICHUNGSFORM
Weiße oder rosafarbene Suspension zur Injektion.
4. klinische angaben4.1 zieltierart(en)
Rinder
4.2 anwendungsgebiete unter angabe der zieltierart(en)
Zur aktiven Immunisierung von Rindern ab einem Alter von 3 Monaten zur Verhinderung* der
Virämie des Virus der Blauzungenerkrankung des Serotyps 8.
5^
-
(Schwellenwert-Zyklus) Ct-Wert > 36, der durch eine validierte RT-PCR-Methode ermittelt wurde und anzeigt, dass kein Virusgenom vorhanden ist.
Beginn der Immunität: 25 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis.
Die Dauer der Immunität beträgt mindestens ein Jahr nach Abschluss des ersten Impfzyklus.
4.3 gegenanzeigen
Keine.
4.4 besondere warnhinweise für jede zieltierart
Die Anwendung des Impfstoffs bei anderen Haus- und Wildwiederkäuern, für die ein Infektionsrisiko besteht, sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen. Es wird empfohlen, vor der Bestandsimpfung die Impfung bei einer kleinen Anzahl von Tieren durchzuführen. Der Grad der Wirksamkeit für andere Tierarten kann vom ermittelten Wirksamkeitsgrad für die Rinder abweichen Die Anwendung des Impfstoffes bei Tieren oder Tieren mit maternalen Antikörpern ist nicht belegt. Jedoch wurde gezeigt, dass der Impfstoff bei seropositiven Tieren verträglich und wirksam
-
4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren Nur bei gesunden Tieren anwenden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender Nicht zutreffend.
4.6 nebenwirkungen (häufigkeit und schwere)
In einer Laborstudie traten nach der ersten Injektion einer Einzeldosis bei Kälbern keine Nebenwirkungen auf. Nach der zweiten Injektion einer Einzeldosis trat eine leichte und vorübergehende, aber signifikante Erhöhung der durchschnittlichen Rektaltemperatur um 0,4°C sehr häufig bei den geimpften Kälbern innerhalb von 24 Stunden auf. Am 2. Tag nach der Impfung entsprachen die Rektaltemperaturen wieder den Normalwerten. Dieses Symptom wurde aus der tierärztlichen Praxis nur sehr selten berichtet.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
– Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelte Behandlung)
– Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von
ieren zeigen Nebenwirkungen während der
100 behandelten Tieren)
-
– Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
-
– Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
-
– Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
4.7 Anwendung während
ächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode
Kann während der Tr eit angewendet werden.
Die Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei männlichen Zuchttieren ist noch nicht belegt. Die Anwendung bei diesen Tieren sollte nur unter Abwägung des Nutzen-RisikoVerhältnisses durch den verantwortlichen Tierarzt und/oder die nationalen zuständigen Behörden gemäß den geltenden Impfbestimmungen über die Blauzungenerkrankung erfolgen.
-
4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes verwendet werden sollte, muss daher fallweise entschieden werden.
-
4.9 Dosierung und Art der Anwendung
Intramuskuläre Anwendung.
Unter aseptischen Bedingungen verabreichen.
Unmittelbar vor der Verabreichung leicht schütteln. Schaumbildung vermeiden, da dies zu Irritationen an der Injektionsstelle führen kann. Der gesamte Inhalt der Flasche ist sofort nach Anbruch und während der derselben Impfmaßnahme zu verwenden. Mehrmaliges Anbrechen ist zu vermeiden.
Um eine versehentliche Kontamination des Impfstoffes während der Anwendung zu vermeiden, wird empfohlen, ein Mehrfach-Injektionsimpfsystem bei Verwendung von großen Gebinden einzusetzen.
Grundimmunisierung:
Jeweils 1 Dosis (2 ml) gemäß folgendem Impfschema verabreichen:
Erste Impfung: ab einem Alter von 3 Monaten
Zweite Impfung: 3 Wochen später
Wiederholungsimpfung:
Jegliches Schema für Wiederholungsimpfungen sollte mit der zuständigen Behörde oder mit dem verantwortlichen Tierarzt unter Berücksichtigung der lokalen epidemiologischen Situation abgestimmt werden.
-
4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich
Nach Verabreichung einer doppelten Dosis trat eine leichte und vorübergehende, aber signifikante Erhöhung der durchschnittlichen Rektaltemperatur um 0,7°C bei den geimpften Kälbern innerhalb von 24 Stunden auf. Am 2. Tag nach der Impfung entsprachen die Rektaltemperaturen wieder den Normalwerten. Nach 2facher Überdosierung treten lokale Schwellungen von mehr als 2 cm häufig
auf, während Schwellungen von 5 cm gelegentlich auftreten können. Diese bilden sich innerhalb von maximal 57 Tagen zurück.
4.11 Wartezeit(en)
Null Tage.
-
5. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN
Pharmakotherapeutische Gruppe: Inaktivierte virale Impfstoffe – Impfstoff gegen die
Blauzungenerkrankung
ATCvet-Code: QI02AA08
Zur Stimulierung einer aktiven Immunität gegen das Virus der Blauzungenerkrankung des Serotyps 8 bei Rindern.
6. P
UTISCHE ANGABEN
chnis der sonstigen Bestandteile
Aluminiumhydroxid
Saponin Thiomersal
Kaliumchlorid
Kaliumdihydrogenphosphat
Dinatriumhydrogenphosphat x 12 H2O Natriumchlorid
Wasser für Injektionszwecke
6.2 Inkompatibilitäten
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
-
6.3 Dauer der Haltbarkeit
Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis: 1 Jahr
Haltbarkeit nach erstmaligem Öffnen/Anbruch des Behältnisses: unverzüglich verwenden.
6.4 besondere lagerungshinweise
Kühl lagern und transportieren (2 °C – 8 °C).
Vor Licht schützen.
Nicht einfrieren.
-
6.5 Art und Beschaffenheit des Behältnisses
Typ I Glasflasche (10 Dosen) oder Typ II Glasflasche (50 Dosen) mit Butylelastomerverschluss
Packungsgrößen:
Karton mit 1 Flasche mit 10 Dosen (20 ml)
Karton mit 1 Flasche mit 50 Dosen (100 ml)
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
-
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
7. ZULASSUNGSINHA
Zoetis Belgium SA Rue Laid Burniat 1 1348 Louvain-la-Ne BELGIEN
8.
EU/2/
EU/2/
GSNUMMER(N)
01
02
9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
Datum der Erstzulassung: 15/01/2010
Datum der letzten Verlängerung: 07/11/2014
10. STAND DER INFORMATION
Detaillierte Angaben zu diesem Tierarzneimittel finden Sie auf der Website der Europäischen
einem Mitgliedstaat entsprechend der nationalen Rechtsvorschriften in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untersagt sein. Jede Person, die die Absicht hat, ZULVAC 8 BOVIS herzustellen, einzuführen, zu besitzen, zu verkaufen, abzugeben und/oder anzuwenden, muss sich vor Herstellung, der Einfuhr, dem Besitz, dem Verkauf, der Abgabe und/oder der Anwendung über die geltenden nationalen Vorschriften informieren.
ANHANG II
A.
HERSTELLER DES (DER) WIRKS
URSPRUNGS UND HERSTELL
VERANTWORTLICH IST (SIND)
(WIRKSTOFFE) BIOLOGISCHEN (DIE) FÜR DIE CHARGENFREIGABE
-
B. BEDINGUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE ABGABE UND DEN
GEBRAUCH
-
C. ANGABE DER RÜCKSTANDSHÖCHSTMENGEN (MRLs)
-
D. SONSTIGE BEDINGUNGEN UND AUFLAGEN DER GENEHMIGUNG FÜR DAS
INVERKEHRBRINGEN
-
A. HERSTELLER DES (DER) WIRKSTOFFS (WIRKSTOFFE) BIOLOGISCHEN URSPRUNGS UND HERSTELLER, DER (DIE) FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST (SIND)
Name und Anschrift des(der) Hersteller(s) des(der) Wirkstoffs(Wirkstoffe) biologischen Ursprungs Zoetis Manufacturing & Research Spain, S.L.
Ctra. Camprodon s/n „la Riba“ 17813 Vall de Bianya Girona
SPANIEN
Name und Anschrift des(der) Hersteller(s), der (die) für die Chargenfreigabe verant (sind)
Zoetis Manufacturing & Research Spain, S.L.
Ctra. Camprodon s/n „la Riba“ 17813 Vall de Bianya Girona
SPANIEN
-
B. BEDINGUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE ABGABE UND DEN
GEBRAUCH <7?
Tierarzneimittel, das der Verschreibungspflicht unterlie
Gemäß Artikel 71 der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in der letztgültigen Fassung kann ein Mitgliedstaat in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung die Herstellung, die Einfuhr, den Besitz, den Verkauf, die Abgabe und/oder die Verwendung immunologischer Tierarzneimittel in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untersagen, sofern erwiesen ist, dass
-
a) Die Verabreichung des Produktes an Tiere die Durchführung eines nationalen Programms zur Diagnose, Kontrolle oder Tilgung von Tierkrankheiten stört oder Schwierigkeiten nach sich ziehen würde, wenn bescheinigt werden soll, dass lebende Tiere oder Lebensmittel oder sonstige Erzeugnisse, die von behandelten Tieren stammen, nicht verseucht sind;
-
b) Die Krankheit, gegen die das Produktes Immunität erzeugen soll, grundsätzlich in dem fraglichen Gebiet nicht vorkommt.
Die Anwendung dieses Tierimpfstoffes ist nur erlaubt gemäß den besonderen EU-rechtlichen Bedingungen zur Kontrolle der Blauzungenerkrankung.
Der Zulassungsinhaber ist verpflichtet, die Europäische Kommission über die Marketingabsichten zu dem durch diese Entscheidung zugelassenen Arzneimittel zu informieren.
-
C. ANGABE DER RÜCKSTANDSHÖCHSTMENGEN (MRLs)
Der biologische Wirkstoff zur aktiven Immunisierung fällt nicht in den Anwendungsbereich der
Verordnung (EG) Nr. 470/2009.
Die unter Punkt 6.1 der SPC aufgeführten sonstigen Bestandteile (einschließlich Adjuvantien) sind entweder zulässige Stoffe, für die gemäß Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 kein MRL erforderlich ist, oder fallen bei der Anwendung in diesem Tierarzneimittel nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 470/2009.
D. SONSTIGE BEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN FÜR DIE GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN
Die Einreichfrequenz für periodische Berichte zur Unbedenklichkeit eines Tierarzneimittels (PSURs) sollte wieder mit aufsechsmonatlichen Berichten (für alle zugelassenen Packungsgrößen) in den nächsten 2 Jahren beginnen, gefolgt von jährlichen Berichten in den anschließenden 2 Jahren und
KENNZEICHNUNG UND PACKUNGSBEILAGE
Umkarton 1 × 20 ml, Umkarton 1 × 100 ml,
Zur intramuskulären Anwendung.
Lesen Sie vor der Anwendung die Packungsbeilage.
Lesen Sie vor der Anwendung die Packungsbeilage.
10. VERFALLDATUM
Verwendbar bis {MM/JJJJ}
Nach Anbrechen sofort verbrauchen.
-
12. BESONDERE VORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEN ARZNEIMITTELN ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Entsorgung: Lesen Sie vor der Anwendung die Packungsbeilage.
-
13. VERMERK „FÜR TIERE“ SOWIE BEDINGUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN FÜR EINE SICHERE UND WIRKSAME ANWENDUNG DES TIERARZNEIMITTELS, SOFERN ZUTREFFEND
Für Tiere. Verschreibungspflichtig.
Einfuhr, Besitz, Verkauf, Abgabe und/oder Anwendung des Tierarzneimittels kann in einem Mitgliedstaat in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untersagt sein. Lesen Sie vor der Anwendung die Packungsbeilage für weitere Informationen.
-
14. KINDERWARNHINWEIS „ARZNEIMITTEL UNZUGÄNGLICH FÜR KINDER AUFBEWAHREN“
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
15. name und anschrift des zulassungsinhabers
Zoetis Belgium SA
Rue Laid Burniat 1 1348 Louvain-la-Neuve
BELGIEN
ZULASSUNGSNUMMER(N)
EU/2/09/105/001
EU/2/09/105/002
17. CHARGENBEZEICHNUNG DES HERSTELLERS
Ch.-B. {Nummer}
Behältnisetikett 100 ml
Zur intramuskulären Anwendung.
Lesen Sie vor der Anwendung die Packungsbeilage.
8. WA RTEZEIT
Wartezeit: Null Tage
BESONDERE WARNHINWEISE, SOWEIT ERFORDERLICH
Lesen Sie vor der Anwendung die Packungsbeilage.
10. VERFALLDATUM
Verwendbar bis {MM/JJJJ}
Nach Anbrechen sofort verbrauchen.
-
12. BESONDERE VORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEN ARZNEIMITTELN ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
-
13. VERMERK „FÜR TIERE“ SOWIE BEDINGUNGEN7 ODER BESCHRÄNKUNGEN FÜR EINE SICHERE UND WIRKSAME ANWENDUNG DES TIERARZNEIMITTELS, SOFERN ZUTREFFEND
Für Tiere. Verschreibungspflichtig.
-
14. KINDERWARNHINWEIS „ARZNEIMITTEL UNZUGÄNGLICH FÜR KINDER AUFBEWAHREN“
15. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS
Zoetis Belgium SA
Rue Laid Burniat 1 1348 Louvain-la-Neuv
BELGIEN
-
16. ZULA SsU NGSNUMMER(N) _______________
-
17.
Chargenbezeichnung des Herstellers
B. {Nummer}
MINDESTANGABEN AUF KLEINEN BEHÄLTNISSEN
Behältnisetikett 20 ml
Verwendbar bis {MM/JJJJ}
Nach Anbrechen sofort verbrauchen.
GEBRAUCHSINFORMATION FÜR
ZULVAC 8 Bovis
Suspension zur Injektion für Rinder
1. name und anschrift des zulassungsinhabers und, wenn
UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST
Zulassungsinhaber: Zoetis Belgium SA Rue Laid Burniat 1 1348 Louvain-la-Neuve BELGIEN
Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller:
Zoetis Manufacturing & Research Spain, S.L.
Ctra. Camprodon s/n „la Riba“
17813 Vall de Bianya
Girona
SPANIEN
2. bezeichnung des tierarzneimittels
ZULVAC 8 Bovis Suspension zur Injektion für Rin
-
3. WIRKSTOFF(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE
Eine Impfstoffdosis (2 ml) enthält:
Inaktiviertes Virus der Blauzungenerkrankung, Serotyp 8, Stamm BTV-8/BEL2006/02 RP* > 1 *Relative Potenz, die sich im Wirksamkeitstest bei der Maus im Vergleich zu einer Referenzvakzine beim Rind als wirksam erwiesen hat.
Adjuvanzien:
Aluminiumhydroxid (Al3+)
Saponin
Sonstige Bestandteil:
Thiomersal
4 mg
0,4 mg
0,2 mg
4. anwendungsgebiet(e)
Zur aktiven Immunisierung von Rindern ab einem Alter von 3 Monaten zur Prävention* der Virämie des Virus der blauzungenerkrankung des Serotyps 8.
*(Schwellenwert-Zyklus) Ct-Wert > 36, der durch eine validierte RT-PCR-Methode ermittelt wurde und anzeigt, dass kein Virusgenom vorhanden ist.
Beginn der Immunität: 25 Tage nach Verabreichung der zweiten Impfung
Die Dauer der Immunität beträgt mindestens ein Jahr nach Abschluss des ersten Impfzyklus.
5. gegenanzeigen
Keine
6. nebenwirkungen
In einer Laborstudie traten nach der ersten Injektion einer Einzeldosis bei Kälbern Nebenwirkungen auf. Nach der zweiten Injektion einer Einzeldosis trat eine leichte vorübergehende, aber signifikante Erhöhung der durchschnittlichen Rektaltemperat 0,4°C sehr häufig bei den geimpften Kälbern innerhalb von 24 Stunden auf. Am 2. Tag nach der Impfung entsprachen die Rektaltemperaturen wieder den Normalwerten. Dieses Symptom wurde aus der tierärztlichen Praxis nur sehr selten berichtet.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
-
– Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen während der Behandlung)
-
– Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
-
– Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
-
– Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
-
– Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
7. ZIELTIERART(EN)
8. DOSIERUNG FÜR J
Rinder
ERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG
Intramuskuläre Anwend
Unter aseptischen Bedingungen verabreichen.
Unmittelbar vor der Verabreichung leicht schütteln. Schaumbildung vermeiden, da dies zu Irritationen an der Injektionsstelle führen kann. Der gesamte Inhalt der Flasche ist sofort nach Anbruch und während der derselben Impfmaßnahme zu verwenden. Mehrmaliges Anbrechen ist zu vermeiden.
Grundimmunisierung:
Jeweils 1 Dosis (2 ml) gemäß folgendem Impfschema verabreichen:
Erste Impfung: ab einem Alter von 3 Monaten
Zweite Impfung: 3 Wochen später
Wiederholungsimpfung:
Jegliches Schema für Wiederholungsimpfungen sollte mit der zuständigen Behörde oder mit dem verantwortlichen Tierarzt unter Berücksichtigung der lokalen epidemiologischen Situation abgestimmt werden.
9. hinweise für die richtige anwendung
Um eine versehentliche Kontamination des Impfstoffes während der Anwendung zu vermeiden, wird empfohlen, ein Mehrfach-Injektionsimpfsystem bei Verwendung von großen Gebinden einzusetzen.
10. wartezeit
Null Tage
11. besondere lagerungshinweise
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Kühl lagern und transportieren (2 °C – 8 °C).
Vor Licht schützen.
Nicht einfrieren.
Nach Anbrechen sofort verbrauchen.
Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Umkarton und auf dem Etikett angegebenen
Verfalldatum nach dem „Verwendbar bis:“ nicht mehr anwend
ildwiederkäuern, für die ein
12. besondere warnhinweise
Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Die Anwendung des Impfstoffs bei anderen Haus-
Infektionsrisiko besteht, sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen. Es wird empfohlen, vor der Bestandsimpfung die Impfung bei einer kleinen Anzahl von Tieren durchzuführen. Der Grad der Wirksamkeit für andere Tierarten kann vom ermittelten Wirksamkeitsgrad für die Rinder abweichen. Die Anwendung des Impfstoffes bei Tieren oder Tieren mit maternalen Antikörpern ist nicht belegt. Jedoch wurde gezeigt, dass der Impfstoff bei seropositiven Tieren verträglich und wirksam ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren: Nur bei gesunden Tieren anwenden.
Trächtigkeit:
Kann während der Trächtigkeit angewendet werden.
Fortpflanzungsfähigk eit:
Die Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei männlichen Zuchttieren ist noch nicht belegt. Die Anwendung bei diesen Tieren sollte nur unter Abwägung des Nutzen-RisikoVerhältnisses durch den verantwortlichen Tierarzt und/oder die nationalen zuständigen Behörden gemäß den geltenden Impfbestimmungen über die Blauzungenerkrankung erfolgen.
.47
Wec hsel w irkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes verwendet werden sollte, muss daher fallweise entschieden werden.
Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
Überdosierung:
Nach Verabreichung einer doppelten Dosis trat eine leichte und vorübergehende, aber signifikante Erhöhung der durchschnittlichen Rektaltemperatur um 0,7 °C bei den geimpften Kälbern innerhalb von 24 Stunden auf. Am 2. Tag nach der Impfung entsprachen die Rektaltemperaturen wieder den Normalwerten. Nach 2facher Überdosierung treten lokale Schwellungen von mehr als 2 cm häufig auf, während Schwellungen von 5 cm gelegentlich auftreten können. Diese bilden sich innerhalb von maximal 57 Tagen zurück.
13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT
VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIA ERFORDERLICH
SOFERN
Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.
14. GENEHMIGUNGSDATUM DER PACKUNGSBEILAGE
Detaillierte Angaben zu diesem Tierarzneimittel finden Sie a
Arzneimittel-Agentur unter■
15. WEITERE ANGABEN
Packungsgrößen:
Karton mit 1 Flasche mit 10 Dosen (20 ml)
Karton mit 1 Flasche mit 50 Dosen (100 m
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
Herstellung, Einfuhr, Besitz, Verkauf, Abgabe und/oder Anwendung von ZULVAC 8 Bovis kann in einem Mitgliedstaat entsprechend der nationalen Rechtsvorschriften in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untersagt sein. Jede Person, die die Absicht hat, ZULVAC 8 Bovis herzustellen, einzuführen, zu besitzen, zu verkaufen, abzugeben und/oder anzuwenden, muss sich vor Herstellung, der Einfuhr, dem Besitz, dem Verkauf, der Abgabe und/oder der Anwendung über die geltenden nationalen Vorschriften informieren.
Falls weitere Informationen über das Tierarzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Vertreter des Zulassungsinhabers in Verbindung.
Belgie/B<
/Belgien
Zoetis Belgium SA
Tel/Tel.: +32 (0) 800 99 189
Lietuva
Oriola Vilnius UAB
Tel: +370 610 05088
penyöjiuKa Btirapua
Zoetis Belgium SA
Ten: +359 2 4775791
Luxembourg/Luxemburg
Zoetis Belgium SA
Tel/Tel.: +352 8002 4026
Česká republika
Zoetis Česká republika, s.r.o.
Tel: +420 257 101 111
Magyarország Zoetis Hungary Kft.
Tel: +361 224 5222
Danmark
Zoetis Finland Oy
Tlf: +358 (0)9 4300 40
Deutschland
Zoetis Deutschland GmbH
Tel: +49 30 330063 0
Eesti
Oriola Vilnius UAB
Tel: +370 610 05088
mdöa
Zoetis Hellas S.A.
TnX.: +30 210 6791900
Malta
Agrimed Limited
Tel: +356 21 465 797
Nederland
Zoetis B.V.
Tel: +31 (0)10 714 0900
Norge
Zoetis Finland Oy
Tlf: +358 (0)9 4300 40
Österreich
Zoetis Österreich GmbH
Tel: + 43 1 2701100 110
Espana
Zoetis Spain, S.L.
Tel: +34 91 4191900
France
Zoetis France
Tél: +33 (0)810 734 937
Polska
Zoetis Polska Sp. z o.o.
Tel: +48 22 2234800
Port
Zoetis Portugal, Lda.
51 21 042 72 00
Hrvatska
Zoetis B.V., Podružnica Zagreb za promidžbu
Tel: +385 1 644 1460
Romania
Zoetis Romania S.R.L
Tel : +40 21 202 3083
Island
Zoetis Finland Oy
Sími: +358 (0)9 4300 40
Ireland
Zoetis Belgium SA
Tel: +353 (0) 1 256 9800
Slovenija
Zoetis B.V., Podružnica Zagreb za promidžbu
Tel: +385 1 644 1460
Slovenská republika
Zoetis Česká republika, s.r.o.
Tel: +420 257 101 111
Italia
Zoetis Italia S.r.l.
Tel: +39 06 3366 813
Suomi/Finland
Zoetis Finland Oy
Puh/Tel: +358 (0)9 4300 40
Kúnpog
Zoetis Hellas S.A.
TnX.: +30 210 6791900
Sverige
Zoetis Finland Oy
Tel: +358 (0)9 4300 40
Latvija
Oriola Vilnius UAB
Tel: +370 610 05088
United Kingdom
Zoetis UK Limited
Tel: +44 (0) 845 300 8034
23