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Erythrozytenkonzentrat KLA, leukozytendepletiert inline-gefiltert – Fachinformation (SmPC) für Ärzte und Apotheker

Die Fachinformation richtet sich an Ärzte und Apotheker. Verständliche Hinweise für Patienten enthält der Beipackzettel: Andere Arzneimittel, Schwangerschaft und Stillzeit.

Aktualisiert:
Fakten
Status:
Verschreibungspflichtig
Stärke:
0.7 ml/ml/ml
Wirkstoff:
ATC-Gruppe:

Fachinformation - Erythrozytenkonzentrat KLA, leukozytendepletiert inline-gefiltert

1. Identifizierung des Arzneimittels

  1. a) Bezeichnung

Erythrozytenkonzentrat KLA, leukozytendepletiert inline-gefiltert

  1. b) Stoffgruppe

Blutzubereitung, Erythrozyten zur Transfusion

2. Anwendungsgebiete

sind akute und chronische Anämien. Für die Indikation zur Erythrozytentransfusi-on lassen sich keine universell anwendbaren unteren Grenzwerte für Hämoglobin oder Hämatokrit festlegen. Die Ursache der Anämie soll möglichst geklärt werden und, falls möglich, eine kausale Therapie eingeleitet werden. Die Entscheidung für die Transfusion von Erythrozyten oder für eine andere, gleichwertige Therapie ist abhängig vom klinischen Gesamtzustand des Patienten.

3. Informationen zur Anwendung

  1. a) Gegenanzeigen

Absolut:

  • Kontraindikationen sind nicht bekannt.

Relativ:

  • Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantats ist die Gabe von

    Erythrozytenkonzentraten des Transplantatspenders und seiner Blutsver-wandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.

  • Bekannte Überempfindlichkeiten des Empfängers gegen nicht erythrozytäre und plasmatische Blutbestandteile sind zu beachten.
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Erythrozytenkonzentrate werden AB0-gleich und sollten Rh(D)-kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm transfun-diert werden. In zu dokumentierenden Ausnahmefällen können auch sog. „major-kompatible“ Präparate transfundiert werden. Vor der Gabe von Erythrozytenkon-zentraten ist eine Kreuzprobe durchzuführen.

Unmittelbar vor der Transfusion ist ein AB0-Identitätstest (Bedside-Test) am Emp-fängerblut vorzunehmen.

Bei der Verabreichung sind die Zufuhrgeschwindigkeit und die Temperatur der Erythrozytenkonzentrate zu beachten. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Eine Erwärmung ge-kühlter Erythrozytenkonzentrate ist in der Regel nicht erforderlich, Ausnahmen sind z.B. Massivtransfusionen und das Vorliegen von Kälteagglutininen. Zur Bluterwärmung dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte eingesetzt werden.

Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Erythro-zytenkonzentrate transfundiert werden:

  • Föten (intrauterine Transfusion)
  • Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
  • Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz
  • Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
  • Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)
  • Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
  • Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)
  • Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deo-xycoformycin)
  • Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
  • Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei Monate nach

    Transplantation)

Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Erythrozytenkonzentraten für:

  • Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
  • Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplan-tation
  • Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen

Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Eryth-rozytenkonzentraten bei:

  • Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)
  • Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosar-kom und Neuroblastom

Neben der Leukozytendepletion des Erythrozytenkonzentrates kann eine zusätz-liche Testung auf Anti-CMV-Antikörper zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Der tat-sächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).

Eine CMV-Infektion kann bei

  • Föten
  • Frühgeborenen
  • Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten
  • Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates

zu schweren Erkrankungen führen.

  1. c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungs-weise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Ge-rinnselbildungen dürfen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig in demsel-ben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozytenkonzentrat ist nicht zulässig.

  1. d) Verwendung für besondere Personengruppen

Bei Rh (D)-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist die Transfu-sion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkonzentraten mit Ausnahme von lebens-bedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkonzentraten in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht ge-bärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachunter-suchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.

Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.

Bei Früh- und Neugeborenen sollten unter bestimmten Bedingungen (z. B. Aus-tauschtransfusion, Massivtransfusion, extrakorporale Lungenunterstützung) kurz gelagerte Erythrozytenkonzentrate verwendet werden.

Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfu-sion von Erythrozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.

  1. e) Warnhinweise

sind nicht angeordnet.

4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung

  1. a) Dosierung

Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenum-satz ist nach Übertragung eines Erythrozytenkonzentrates mit einem Anstieg des Hämoglobinwertes um etwa 10 g/l (1g/dl bzw. 0,62 mmol/l) bzw. des Hämatokrit-wertes um etwa 0,03 (3 %) zu rechnen. Bei Patienten mit Immunhämolyse ist der Hb-Anstieg entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung reduziert. Bei akuten Anämien infolge Blutverlustes ist in Abhängigkeit von diesem zu dosieren. Hierbei ist unter Umständen eine zusätzliche, dem Einzelfall sachgerecht angepasste Vo-lumensubstitution notwendig.

  1. b) Art der Anwendung

zur i.v. Infusion

  1. c) Häufigkeit der Verabreichung

nach Indikationsstellung

  1. d) Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

  1. e) Überdosierung

Eine Hypervolämie sowie eine Polyglobulie können bei nicht sachgerechter Do-sierung und Infusionsgeschwindigkeit auftreten.

  1. f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.

5. Nebenwirkungen

  • Hämolytische Transfusionsreaktionen können als hämolytische Sofortreakti-onen während oder kurz nach der Transfusion von Erythrozytenkonzentra-ten auftreten. Häufigste Ursachen sind eine AB0-Inkompatibilität sowie be-reits vor der Transfusion vorhandene, hämolytisch wirksame starke (irregulä-re) Alloantikörper.
  • anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
  • Verzögerte hämolytische Reaktionen können nach Ablauf mehrerer Tage bis zu zwei Wochen nach zunächst unauffälliger Erythrozytentransfusion auftre-ten.
  • Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusionsreaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.
  • urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reaktionen
  • posttransfusionelle Purpura
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusions-volumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatorische Überladung) kommen
  • Eine transfusionsbedingte Hyperkaliämie kann bei Frühgeborenen, anuri-schen Empfängern und nach Notfall- und Massivtransfusionen vorkommen.
  • Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubstitution auftreten.
  • Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkonzentraten kann eine transfusionsinduzierte Hypothermie auftreten.
  • Graft-versus-Host-Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Über-tragung proliferationsfähiger Lymphozyten
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicher-heit ausschließen.
  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).
  • Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfäl-le berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender spä-ter an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK han-delt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

    Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

    Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nut-zen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberu-fen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesin-stitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: www.pei.de anzuzeigen.

    Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemer-ken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinforma-tion und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkun-gen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Si-cherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

6. Pharmakologische Eigenschaften

Die wirksamen Bestandteile von Erythrozytenkonzentraten sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten, die als Träger des Hämoglobins für die Auf-nahme, den Transport und die Abgabe der Atemgase verantwortlich sind. Als Folge der Lagerung kommt es zu zunehmender Rigidität der Erythrozyten sowie zu funktionellen Veränderungen, wie der Abnahme des ATP- und 2,3 DPG-Gehalts sowie der Freisetzung von Inhaltstoffen, wie z.B. Kalium, LDH und Hb. Nach Transfusion tritt im Organismus des Empfängers eine weitgehende Rekon-stitution der Erythrozytenfunktion ein. Durch die Leukozytendepletion auf < 1 x 106 Leukozyten pro Standardpackung wird das Risiko einer Immunisierung gegen humane leukozytäre Alloantigene (HLA) stark vermindert.

Erythrozytenkonzentrate enthalten weder körpereigene Stoffe in unphysiologi-scher Konzentration noch körperfremde Stoffe, mit Ausnahme von Mannitol. Mannitol weist in der niedrigen Konzentration als Zusatz der Additivlösung im Erythrozytenkonzentrat keine relevanten Eigenwirkungen auf. Es ist auch für Sonderfälle der Erythrozytentransfusion wie Massivtransfusionen, bei Föten, Früh- und Neugeborenen sowie bei anurischen Patienten unbedenklich in der vor-liegenden Konzentration. Es liegen keine Berichte über Mannitol-assoziierte un-erwünschte Reaktionen bei der Erythrozytentransfusion vor.

7. Weitere Hinweise

  1. a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
  2. − Das Erythrozytenkonzentrat „Erythrozytenkonzentrat KLA, leukozytendepletiert inline-gefiltert“ ist bei sachgerechter Lagerung zwischen 2 und 6°C 35 Tage bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Datum haltbar. Nach Ablauf des Ver-falldatums darf das Erythrozytenkonzentrat nicht mehr verwendet werden.
  3. − Während des Transports darf die Kühlkette nur kurz unterbrochen werden.
  4. − Erwärmte Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht erneut gelagert werden.
  5. − Eine durch das Transfusionsbesteck geöffnete Konserve muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden transfundiert werden.
  6. b) Optische Prüfung

Unmittelbar vor der Transfusion muss jedes Erythrozytenkonzentrat einer opti-schen Qualitätsprüfung unterzogen werden, auffällige Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht verwendet werden.

  1. c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels

Wirkstoffe (nach Art und Menge):

Human-Erythrozyten aus einer einzelnen Vollblutspende

Hämatokrit 0,5 bis 0,7

Sonstige Bestandteile:

1 ml Suspension enthält außerdem:

0,290 – 0,440 ml SAG-M-Additivlösung

0,008 – 0,048 ml Humanplasma

0,002 – 0,012 ml CPD-Stabilisatorlösung (Ph. Eur.)

Zusammensetzung der SAG-M-Additivlösung:

8,770 g Natriumchlorid

0,169 g Adenin

9,000 g Glucose Monohydrat

5,250 g Mannitol

ad 1 L Aqua ad iniectabilia

Restzellen:

< 1 x 106 Leukozyten / Standard-Packung

  1. d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis

200 bis 330 ml (Standard-Packung), bzw. 20 - 100 ml (Baby-Packung) Suspensi-on im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat

  1. e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung

Klinikum Augsburg Kommunalunternehmen

Stenglinstr. 2

86156 Augsburg

  1. f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbrin-gen freigegeben hat

Institut für Transfusionsmedizin und Hämostaseologie

Klinikum Augsburg

Stenglinstr. 2

86156 Augsburg

  1. g) Zulassungsnummer

PEI.H.11713.01.1

  1. h) Datum der Erteilung der Zulassung

25.07.2014

  1. i) Arzneimittelstatus

Verschreibungspflichtig

8. Sonstige Hinweise

Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Erythrozytenkonzentrat KLA, leukozyten-depletiert inline-gefiltert“ werden ausschließlich Spenden gesunder Spender ver-wendet, die mit negativem Ergebnis getestet wurden auf Humanes Immundefizi-enz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Genom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema pallidum (An-ti-Treponema pallidum-Ak). Darüber hinaus kann durch die Leukozytendepletion das Risiko einer Übertragung von leukozytenassoziierten Viren (HTLV-I/II, CMV, EBV u.a.) und Bakterien (Yersinia enterocolitica) entscheidend vermindert wer-den.

Qualitätssicherung:

Für die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisun-gen sowohl für die Indikationsstellung, für die Auswahl der Präparate und deren Dosierung abhängig von Hämoglobinwert und dem klinischen Allgemeinzustand des Patienten bei unterschiedlichen Grunderkrankungen, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Konserve vor der Transfusion, die Überwa-chung der Anwendung und Anweisungen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfolges, eventuell gebildeter Antikörper und zu ergreifender Prophylaxe.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwend-baren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Kran-kenversorgung sicherzustellen.

Die jeweils aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.

9. Datum der letzten Überarbeitung

01.08.2014

Über dieses Dokument

Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (AMIce) · Zulassungsnummer: PEI.H.11713.01.1 · ENR 2613221

Stand der Information laut Text: 01.08.2014

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Fakten zu Erythrozytenkonzentrat KLA, leukozytendepletiert inline-gefiltert

Rezeptpflicht
Verschreibungspflichtig?
  • Sie erhalten das Arzneimittel nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.
  • Rechtsgrundlage laut BfArM: verschreibungspflichtig gemäß § 48(1),(2)2 AMG.
Wirkstoff Human-Erythrozyten 0.7 ml/ml/ml
Darreichungsform Infusion
Art der Anwendung Intravenöse Anwendung
Art des Arzneimittels Biologische Arzneimittel, Blutprodukt
Packungsgrößen Baby-Packung 100 ml, Standardpackung 330 ml
Haltbarkeit 35 Tage (ungeöffnete Packung)
Lagerung Bei +2°C bis +6°C
ATC-Klassifikation
  1. B Blut und blutbildende Organe
    1. B05 Blutersatzmittel und Perfusionslösungen
      1. B05A Blut und verwandte Produkte
        1. B05AX Andere Blutprodukte
          1. B05AX01 Erythrozyten
Zulassung PEI.H.11713.01.1, seit 25.07.2014, verlängert 21.07.2026; nationales Verfahren (Deutschland)
Pharmazeutischer Unternehmer Universitätsklinikum Augsburg AöR, 86156 Augsburg
Hersteller (Freigabe) Universitätsklinikum Augsburg AöR Institut für Transfusionsmedizin und Hämostaseologie Funktionsbereich Transfusionsmedizin
Risikoverfahren
3 Verfahren zur Arzneimittelsicherheit+
  • Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragungen: Einführung Risiko minimierender Maßnahmen zur Prävention von West Nil Virus-Übertragung durch nicht pathogen-inaktivierte Blutkomponenten. 1) Bei der Herstellung von Vollblut, die keinem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterworfen wurden, darf kein Ausgangsmaterial aus Spenden verwendet werden, deren Spender sich in der Zeit vom 01.06. bis 30.11. über einen Zeitraum von mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung des West-Nil-Virus (WNV) auf den Menschen aufgehalten haben, wenn zwischen dem Tag der Rücckehr aus dem betroffenen Gebiet und dem Tag der Blut- oder Plasmaspende weniger als vier Wochen vergangen sind.
  • Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen (anti-HBc) im Blutspendewesen: Zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen (nachfolgend Blutkomponenten genannt) sowie allogene Stammzellzubereitungen im Sinne des § 21a AMG, die nicht einem geeigneten Verfahren zur Virusinaktivierung unterzogen wurden dürfen ab sofort nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Spenden hergestellt sind, die mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen Hepatitis B-Core-Antigen (Anti-HBc) getestet wurden. Fällt eine solche Anti-HBc-Testung im Screening reaktiv aus, ist eine Doppelbestimmung mit dem gleichen Testsystem durchzuführen. Wenn diese beiden weiteren Testungen ein eindeutig negatives Ergebnis erbringen, ist das gesamte Testergebnis als negativ anzusehen.
  • Anordnung zur Etablierung eines neuen Sicherheitsstandards von Blutkomponenten durch Festlegung akualisierter Nachweisgrenzen für das HIV- und HCV-NAT Spender-Screening: Für die Herstellung von quarantäne-gelagerten gefrorenen Frischplasmen, lyophilisierten Plasmen und kryokonservierten Erythrozytenkonzentraten wird die Verpflichtung zur Quarantänelagerung einschließlich quarantäne-beendender Spendertestung geändert. (abgeschlossen 05.04.2023)

Quelle: BfArM, Arzneimittel-Informationssystem AMIce (ENR 2613221), Datensatz vom 10.09.2026. Angaben ohne Gewähr – fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.