Fachinformation - Gefrorenes Frischplasma (GFP-CPD)-Wetzlar
1. Identifizierung des Arzneimittels
- a) Bezeichnung
Gefrorenes Frischplasma (GFP-CPD)-Wetzlar
- b) Stoffgruppe
Blutzubereitung, Plasma zur Transfusion
2. Anwendungsgebiete
Notfallsubstitution einer klinisch relevanten Blutungsneigung oder einer manifesten
Blutung bei komplexen Störungen des Hämostasesystems, besonders bei schwe-rem Leberparenchymschaden oder im Rahmen einer disseminierten intravasalen Gerinnung (DIC). In jedem Fall hat die Behandlung der ursächlichen Krankheit Pri-orität. Da eine DIC immer eine Komplikation einer schweren Grunderkrankung (z.B. Sepsis, Schock, Polytrauma) darstellt, sollte GFP nicht ohne Behandlung der zu-grunde liegenden Pathomechanismen verabreicht werden.
- Verdünnungs- und/oder Verlustkoagulopathien
- Substitution bei Faktor V – und / oder Faktor XI - Mangel
- Thrombotisch-thrombozytopenische Purpura
- Austauschtransfusion
Eine Gabe von GFP ist nicht angezeigt als Volumen-, Eiweiß- und Albuminersatz, zur Immunglobulinsubstitution und zur parenteralen Ernährung
3. Informationen zur Anwendung
- a) Gegenanzeigen
Absolut:
- Plasmaeiweiß-Unverträglichkeit
Relativ:
- Kardiale Dekompensation, Hypervolämie, Hyperhydratation, Lungenödem
- nachgewiesener IgA-Mangel
- Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Plasma wird AB0-gleich über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm transfundiert. In Ausnahmefällen können auch AB0-kompatible Plas-men (s. Querschnitts-Leitlinien) transfundiert werden. Es sollte in der Regel schnell in-fundiert werden, dem Zustand des Patienten entsprechend ist der Kreislauf zu kon-trollieren. Werden mehr als 50 ml/min beim Erwachsenen appliziert, ist eine zusätzli-che Gabe von Kalzium erforderlich.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation ge-achtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst wer-den.
- c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der möglichen Ak-tivierung der Gerinnungsfaktoren dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem appliziert werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Plasma ist nicht zulässig.
- d) Verwendung für besondere Personengruppen
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Plasma sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.
- e) Warnhinweise
sind nicht angeordnet.
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
- a) Dosierung
Die Dosierung richtet sich nach dem klinischen Bild und dem Ergebnis von Blutgerin-nungsuntersuchungen. Zur Orientierung hinsichtlich der initialen Dosis gilt die Faust-regel: 1 ml Plasma/kg Körpergewicht erhöht den Faktorengehalt um bis zu 1 %. Um eine hämostyptische Wirkung zu erreichen, sind beim Erwachsenen initial mindestens 3 bis 4 Einheiten Plasma erforderlich.
- b) Art der Anwendung
zur i. v. Infusion nach Auftauen
- c) Häufigkeit der Verabreichung
nach Indikationsstellung
- d) Dauer der Behandlung
nach Indikationsstellung
- e) Überdosierung
Bei hoher Dosis besteht die Gefahr einer Kreislaufüberlastung.
- f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Sympto-me gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten. Bei Hyper-volämie kann eine Volumenreduktion angezeigt sein.
5. Nebenwirkungen
- Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvolu-mina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusi-onsassoziierte zirkulatorische Überladung) kommen, sie kann insbesondere bei Herzkreislauferkrankungen zu akutem Herzversagen mit Lungenödem führen.
Zitratintoxikationen sind bei schneller Transfusion und bei größeren Volumina ins-
besondere bei Leberfunktionsstörung, Schock, Azidose, Hypothermie sowie bei Neugeborenen möglich.
- Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
- In seltenen Fällen werden anaphylaktoide Reaktionen beobachtet.
- Eine Bildung von Hemmkörpern gegen Gerinnungsfaktoren ist möglich.
- Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.
Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die
Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bis-lang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erre-ger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von gro-ßer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impf-stoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: www.pei.de anzuzeigen.
Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizi-nische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
6. Pharmakologische Eigenschaften
Das Plasma einer Einzelblutspende in Stabilisatorlösung enthält neben den Gerin-nungs- und Fibrinolyseproenzymen auch deren Inhibitoren. Die Proteinkonzentration ist abhängig vom Eiweißspiegel des einzelnen Blutspenders. Die Aktivität der im auf-getauten Plasma gemessenen Enzyme und Inhibitoren unterliegt individuellen Schwankungen und muss mindestens 70% ihrer ursprünglichen Aktivität betragen. Gefrorenes Frischplasma enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologi-scher Konzentration noch körperfremde Stoffe.
7. Weitere Hinweise
- a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit
- −
„Gefrorenes Frischplasma (GFP-CPD)-Wetzlar“ ist 12 Monate bei unter -30°C bis -
40°C (Toleranz +3°C) bis zu dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum halt-bar. (Kühlkette beachten).
- − Plasma darf nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.
- −
Gefrorenes Plasma muss unmittelbar vor der Infusion bei Temperaturen nicht über
37°C aufgetaut werden. Alle Proteinniederschläge (Kryoproteine) müssen gelöst sein, deshalb ist während des Auftauvorgangs auf gute Durchmischung des Beutel-inhaltes zu achten, Schütteln ist zu vermeiden.
- − Zum Auftauen der Plasmen dürfen nur für diesen Zweck geeignete Geräte einge-setzt werden.
- − Das Risiko der bakteriellen Kontamination des GFP beim Auftauen muss vermie-den werden. Der tiefgefrorene Beutel ist zerbrechlich.
- − Ein durch das Transfusionsbesteck geöffneter Plasmabeutel muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden transfundiert werden.
- − Aufgetautes Plasma darf nicht wieder für Transfusionszwecke eingefroren werden.
- b) Optische Prüfung
Unmittelbar vor der Transfusion muss jeder Plasmabeutel einer optischen Qualitäts-prüfung unterzogen werden. Der Inhalt beschädigter Beutel (z.B. Risse in der Folie) darf auf keinen Fall zur Transfusion verwendet werden.
- c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels
Wirkstoffe (nach Art und Menge):
0,76 – 0,84 ml/ml gerinnungsaktives Humanplasma aus einer einzelnen Vollblutspen-de
Sonstige Bestandteile:
0,16 – 0,24 ml CPD-Stabilisatorlösung (Ph.Eur.)
1000 ml CPD-Stabilisatorlösung enthalten:
- Citronensäure Monohydrat 3,27 g
- Natriumcitrat-Dihydrat 26,30 g
- Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat 2,51 g
- Glukose wasserfrei 23,20 g
- in Wasser für Injektionszwecke
Erythrozyten < 6 x 106/ml, Leukozyten < 0,1 x 106/ml, Thrombozyten < 50 x
106/ml
- Darreichungsform und Inhalt, Behältnis
250 bis 365 ml Infusionslösung im Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
- e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer/Inhaber der Zulassung
- f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat
- g) Zulassungsnummer
10566a/96-1
- h) Datum der Verlängerung der Zulassung
20.01.2002
- i) Arzneimittelstatus
Verschreibungspflichtig
8. Sonstige Hinweise
Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maß-nahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu mi-nimieren: Für die Herstellung von „Gefrorenes Frischplasma (GFP-CPD) – WZ“ wer-den ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet, die mit negativem Ergeb-nis getestet wurden auf Humanes Immundefizienz Virus (Anti-HIV-1/2-Ak, HIV-1 Ge-nom), Hepatitis-B Virus (HBsAg, Anti-HBc-Ak), Hepatitis-C Virus (Anti-HCV-Ak, HCV-Genom) und Treponema pallidum (Anti-Treponema pallidum-Ak). Das Plasma wird einer Quarantänelagerung von 4 Monaten unterzogen. Das bedeutet, dass nach 4 Monaten der Plasmaspender erneut auf alle Infektionsmarker wie bei der Spende ge-testet wird und dass das „Gefrorene Frischplasma (GFP-CPD) – WZ“ erst nach erneut negativem Ergebnis für den Arzneimittelverkehr freigegeben wird. Qualitätssicherung: Für die Transfusion von GFP sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen so-wohl für die Indikationsstellung und Dosierung abhängig von der Grunderkrankung und dem klinischen Erscheinungsbild (z.B. bei Verlust- und/oder Verdünnungskoa-gulopathie, Substitution bei Faktor V- und Faktor XI-Mangel, thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura, Austauschtransfusionen), Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit der Blutzubereitung vor der Transfusion und Anweisun-gen zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transfusionserfol-ges, eventuell gebildeter Antikörper und Hemmkörper gegen Gerinnungsfaktoren, für zu ergreifende Prophylaxemaßnahmen etc.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung:
Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung
sicherzustellen.
Die jeweils aktuellen “Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzen-de Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen.
9. Datum der letzten Überarbeitung
25.03.2015
